Marmeladen-Streit: Österreich verabsäumte Einspruch einzulegen
- Nur noch Produkte aus Zitrusfrüchten dürfen Marmelade heißen
- Nach Einspruch dürfen Dänen & Griechen weiter Marmelade sagen
Seit 1979 gilt in der EU ein Gesetz, wonach Marmelade aus Zitrusfrüchten hergestellt sein muss. Weil Österreichs Regierung es versäumt hat, 2001 wegen "sprachlicher Sensibilität" eine Sonderregelung zu verlangen, kommt's jetzt ganz dick: Wie die Deutschen müssen wir unsere Erdbeer-Marmelade jetzt "Konfitüre" nennen!
Als das Gesetz 2001 überarbeitet wurde "wäre grundsätzlich Raum gewesen", für Österreich eine Ausnahme zu verlangen. Österreich, konkret der damalige Gesundheitsminister Herbert Haupt, habe aber keine Sonderregelung verlangt.
Einstimmig
Die neue Marmeladerichtlinie wurde einstimmig verabschiedet. Die Regelung sei also nicht der "bösen EU" zuzuschreiben, sondern sei die Konsequenz der damaligen österreichischen Position, sagte ein Sprecher aus dem Agrar-Ministerium.
Griechen waren schlauer
Dänemark und Griechenland haben 2001 ihre Frist nicht versäumt: Sie haben durchgesetzt, ihre Produkte in ihrer Sprache weiter Marmelade nennen zu dürfen.
Grundsätzlich habe Österreich schon beim EU-Beitritt verabsäumt, eine Sonderregelung zu fordern. Marmelade steht auch nicht auf der Liste der 23 typisch österreichischen Ausdrücke.
"Konfitüre"
Österreich hat die neue Richtlinie des Jahres 2001, die seit 12. Juli 2003 in allen Mitgliedsländern in Kraft sein sollte, noch nicht einmal umgesetzt, obwohl dies von der EU-Kommission inzwischen urgiert wurde. Sie ändert allerdings nichts an dem Grundsatz, dass seit 1995 in Österreich jede Marmelade eigentlich Konfitüre heißen müsste.
Abgesehen davon, dass die Richtlinie im Anhang regelt, woraus Marmelade, Konfitüre, Gelee und Maronenkrem bestehen müssen, legt sie fest, was auf den Etiketten stehen muss und welche Zutaten verwendet werden dürfen. (APA/red)
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