Aktien-Affäre im Parlament: VP-Khol will Änderungs-Bedarf erheben
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung und Bruch der Vertraulichkeit
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Diese Aktien besitzt Minister Grasser
Innerhalb von zwei Monaten will Nationalrats-Präsident Khol erheben lassen, ob das Unvereinbarkeits-Gesetz, wonach Regierungsmitglieder ihre Aktien-Depots melden müssen, geändert werden soll. Muss man z. B. Stiftungen und neue Anlageformen einbeziehen? Minister Molterer will eine "Bagatellgrenze". Die Regierung fordert auch Konsequenzen für den Grünen Abgeordneten Kogler, der die "Leermeldungen" von Regierungs-Mitgliedern der Öffentlichkeit verraten hat. Grasser will heute seine Aktien nachmelden.
Nationalratspräsident Andreas Khol (V) will binnen zwei Monaten den Änderungsbedarf am Unvereinbarkeitsgesetz erheben lassen. Die Koalitionsparteien wollen nach dem Wirbel um nicht gemeldeten Aktienbesitz einiger Regierungsmitglieder eine Novelle erreichen. Khol meinte, man müsse auch Stiftungen und neue Formen des Wertpapierbesitzes in die Meldepflicht der Minister einbeziehen. Zudem müsse klargestellt werden, "wie weit die Berichtspflicht geht".
Bagatell-Grenze
ÖVP-Klubobmann Wilhelm Molterer spricht sich diesbezüglich für eine Bagatellgrenze aus, unter der die Meldepflicht entfallen soll. Heinz Fischer (S) ist dafür; die Grüne Vizechefin Eva Glawischnig lehnt eine Bagatellgrenze ab.
Gesetzes-Änderung bei Übertretung?
Überhaupt findet es Glawischnig "ungeheuerlich", dass nach dem öffentlich bekannt gewordenen Fehlverhalten einiger Regierungsmitglieder nun das Gesetz geändert werden solle: "Mehrere Minister begehen eine Verfehlung und dann soll das Gesetz geändert werden. Das ist wirklich der falsche Anlass."
Der Nationalratspräsident wünscht sich jedenfalls auch Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Unvereinbarkeitsgesetzes. Es sei "unbefriedigend", dass im Fall einer unterbliebenen Meldung des Aktienbesitzes eines Regierungsmitglied an den Unvereinbarkeitsausschuss nur die politische Verantwortung als einzige Konsequenz bleibe. Allerdings spricht er sich auch für Konsequenzen für den Fall aus, dass die Vertraulichkeit im Ausschuss gebrochen wird.
Kogler brach Schweigen - Konsequenzen?
Einen solchen Vertraulichkeitsbruch wirft die Koalition dem Grünen Abgeordneten Werner Kogler vor, der vor einigen Tagen bekannt gegeben hatte, welche Regierungsmitglieder dem Unvereinbarkeitsausschuss bezüglich Aktienbesitz "Leermeldungen" abgegeben haben. Glawischnig weist den Vorwurf zurück: Diese Information sei vom Ausschuss an sämtliche Abgeordneten verteilt worden, ein Bruch der Vertraulichkeit liege nicht vor.
Khol sieht das anders: Auch die "Leermeldungen" der Minister seien personenbezogene Daten und hätten nicht weiter gegeben werden dürfen. Zudem habe Kogler selbst ihm gegenüber den Bruch der Vertraulichkeit eingestanden und versprochen, dies künftig zu unterlassen. Er will die Argumentation Glawischnigs aber prüfen lassen.
(apa, red)
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