Unvereinbarkeit: SPÖ kann sich Strafen vorstellen
- Bis hin zur Aberkennung des Nationalratsmandates
- Schüssel im FORMAT-Interview (7/02): "Habe österreichische Aktien"
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Die SPÖ kann sich eine Änderung des Unvereinbarkeits-Gesetzes vorstellen. Allerdings nicht - wie von den Regierungsparteien angedacht - in Form einer Untergrenze bei der Meldung von Aktiendepots, sondern in Form von Strafen bei der Nichtbekanntgabe dieser. Das könne bis zur Aberkennung des Nationalratsmandates bzw. der Regierungsfunktion gehen, sagte SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos am Donnerstag in einer Pressekonferenz.
Über die Umsetzungsmöglichkeit seines Vorschlages zeigte er sich aber skeptisch. Dafür wäre nämlich eine zwei Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung der ÖVP notwendig.
Eine Bagatellgrenze beim Aktienbesitz lehnt die SPÖ weiter ab. Die Regierungsparteien würden hier nach dem Motto vorgehen: "Wenn man ertappt wird, ändert man einfach das Gesetz", so Darabos.
Schüssel im FORMAT-Interview: "Habe österreichische Aktien"
"Höhepunkt" der Diskussion seien die Äußerungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) zu seinem Aktienbesitz. Zuerst habe er diesen bestritten, dann den Besitz von ausländischen Aktien eingeräumt, sagte Darabos. Jetzt komme man drauf, dass der Kanzler selbst in einem FORMAT-Interview im Vorjahr den Besitz von österreichischen Aktien zugegeben habe. Schüssel habe dem Unvereinbarkeitsausschuss "offensichtlich die Unwahrheit" gesagt. Dort habe er nämlich eine "Leermeldung" abgegeben. Dieser Umgang sei "untragbar". Das Gesetz sei hier eindeutig. Werde der Aktienbesitz nicht gemeldet, so stelle das klar einen "Gesetzesbruch" dar.
Auch die Erklärung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, er sei "schlecht beraten" worden, sei absolut unglaubwürdig. Die SPÖ werde daher in der nächsten Parlamentssitzung die Einberufung eines Untersuchungsausschusses beantragen, bekräftigte der SP-Politiker nochmals. Auch den von den Grünen angekündigten Misstrauensantrag werde man unterstützen.
(apa/red)
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