Dienstag, 14. Oktober 2003

Kaprun-Expertise: Drama wegen defektem Heizstrahler

  • Prozess nach Seilbahnkatastrophe für 20 Minuten fortgesetzt

Das neue Gutachten über die Brandkatastrophe von Kaprun geht doch wieder von einem Defekt im Heizstrahler des Unglückszugs aus. Allerdings dürfte dieser nicht auf die Dämmwolle zurückzuführen sein, sondern auf einen "produktionsbedingten Mangel des Heizlüfters", heißt es in der Zusammenfassung der Gutachten durch den Hauptsachverständigen Helmut Prader. Zuerst hatte es geheißen, die neue Expertise brächte einen "Freispruch" für das Elektrogerät. 155 Menschen waren beim Inferno in Kaprun am 11. November 2000 ums Leben gekommen.

Brandstiftung kommt als Ursache eben so wenig in Frage wie heiße Gegenstände (etwa Zigaretten) oder Fettablagerungen am Gleiskörper. Damit dürfte es zu keiner neurlichen Verzögerungen im Verfahren kommen, da die Anklage nicht völlig neu aufgerollt werden muss.

Insgesamt übergaben die Gutachter unter Federführung des Hauptsachverständigen Helmut Prader ein Exemplar an Richter Seiss, eines an Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat, eines an Anwalt Wolfgang Brandstetter, der den Erstangeklagten, den technischen Direktor der Kapruner Gletscherbahnen, vertritt, sowie eines an den Anwalt Jürgen Hinterwirth als ersten Privatbeteiligten-Vertreter. Die Expertise wurde jeweils in Buchform beziehungsweise in Form von je 18 CD-ROMs übergeben.

Im Herbst 2002 musste der Hauptgutachter Anton Muhr aus Krankheitsgründen aus dem Prozess ausscheiden und ein neuer Sachverständiger bestellt werden. Helmut Prader hat nun seine Arbeit abgeschlossen und am 14. Oktober 2003 das genannte Gutachten übergeben. In dem Verfahren müssen sich 13 Beschuldigte wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter Manfred Seiss verantworten. (APA/red)

14.10.2003 07:37