Umstrittenes Asylgesetz: Innenausschuss wird auf Montag vertagt
- SPÖ will noch Experten und NGOs anhören
- SP schon sicher: Verfassungsgerichtshof wird eingeschaltet
Das neue Asylgesetz wurde nun doch nicht am Dienstag im Innenausschuss des Parlaments beschlossen. Dienstag wurde nur das eigentliche Asylgesetz behandelt, nicht aber die erst gestern per Abänderungsantrag hinzugefügte Neuregelung der Bundesbetreuung. Nach der Debatte wird der Ausschuss auf Montag vertagt. Dann soll das gesamte Asylpaket auch beschlossen werden. Diese Vorgansweise erläuterte SP-Ausschuss-Vorsitzender Rudolf Parnigoni vor Journalisten.
Mit den Regierungsparteien habe man sich geeinigt, dass die heutige Sitzung vertagt, gleichzeitig der Beschluss im Plenum am 22. Oktober von Seiten der Opposition nicht mehr behindert wird, so Parnigoni. Die SPÖ werde nun intern noch Verfassungsexperten sowie Vertreter von NGOs und Ländern anhören. Eine Expertenhearing des gesamten Ausschusses sei von der FPÖ abgelehnt worden. Man sei jedenfalls "kein Empfehlsempfänger der Regierung" und wolle die Materie "ordentlich behandeln", sagte Parnigoni. Die SPÖ werde ihre Positionen in einem Minderheitenbericht zum Ausdruck bringen. Wirklich groß scheint die Hoffnung auf größere Änderungen bei der SPÖ jedenfalls nicht mehr zu sein: "Vielleicht wir die Regierung ja gescheiter", meinte er.
Innenminister Ernst Strasser (V) ließ zuvor keinen Zweifel daran, dass er den Gesetzesentwurf für gelungen hält. Im Laufe des parlamentarischen Prozesses habe es eine "gute Entwicklung" gegeben. Zum Abänderungsantrag zur Bundesbetreuung äußerte er sich nur indirekt. Das sei Sache des Parlaments. Die Abgeordneten hätten nur verdeutlicht, wie das Bundesbetreuungsgesetz ihrer Ansicht nach zu interpretieren sei. Er habe das zu vollziehen. Er sei aber weiter bemüht, mit den Ländern und NGOs eine 15a-Vereinbarung zum Bundesbetreuung zu finden, sagte Strasser.
Ähnlich äußerte sich FP-Sicherheitssprecherin Helene-Partik-Pable. Der Abänderungsantrag sei "ein Gebot der Stunde". Der OGH habe erkannt, dass die Richtlinie nicht verfassungskonform sei. Daher habe der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit gehabt, als diese rechtliche Klarstellung zu geben. Der Vorwurf der Anlassgesetzgebung ist für sie "bizarr".
Über die bis zum Schluss anhaltende Kritik des UN-Fluchtlingshochkommissariats (UNHCR) zeigte sich Strasser verwundert. Offenbar messe das UNHCR mit "unterschiedlichen Maßstäben". So gebe es etwa auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland, Regelungen über "sichere Drittstaaten". Er frage sich, warum eine solche Bestimmung nun in Österreich menschenrechtswidrig sein solle, so der Minister.
(APA/red)
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