Montag, 13. Oktober 2003

Grasser rechtfertigt sich: "Ich wurde falsch beraten!"

  • Finanzminister hielt Anteile zu gering, um sie zu melden

Grasser betonte, er habe bei seinem Amtsantritt 2000 wie auch bei der Wieder-Bestellung 2003 über den Fragebogen nach dem Unvereinbarkeitsgesetz mit den Fachleuten seines Hauses Rücksprache gehalten. Dabei sei die einhellige Meinung vertreten worden, dass nur maßgeblicher Anteilsbesitz an Unternehmen zu melden sei bzw. ein Anteilbesitz, der eine qualitative Einflussnahme auf ein Unternehmen ermögliche.

Er sieht diese Rechtsansicht dadurch untermauert, dass im Gesetz auch bestimmt wird, dass Unternehmen, an denen ein Regierungsmitglied mit weniger als 25 Prozent beteiligt ist, bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden dürfen.

Sehr wohl gemeldet habe er seine Vermögenslage und seinen Aktienbesitz jährlich dem Rechnungshof, erklärt Grasser. Und: "Darüber hinaus wird in aller Deutlichkeit festgehalten, dass Bundesminister Grasser seit seiner Angelobung am 4. Februar 2000 und am 29. Februar 2003 außerhalb der ihm als Finanzminister auferlegten Verantwortung im Rahmen des BMF in keinem einzigen Fall Einfluss auf ein Unternehmen in welcher Form auch immer ausgeübt hat", steht dann noch in der Aussendung.

Aufgelistet werden Grassers Aktien bzw. Gesellschaftsanteile mit Stand 10. Oktober. Börse-Vorstand Stefan Zapotocky bescheinigt dem Finanzminister: "Diese Größenordnung ist ein typischer Kleinaktionär." (apa/red)

13.10.2003 12:04