Montag, 13. Oktober 2003

Lauschangriff: Rechtsschutzexperte für Verlängerung

  • Strasser: Ermittlungsmaßnahmen "für eine effiziente Strafverfolgung unbedingt nötig"

Der neue Rechtsschutzbeauftragte für besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Gottfried Strasser, hält die unbefristete Verlängerung von Lauschangriff und Rasterfahndung für "richtig". Im Radio- Morgenjournal am Montag sagte Strasser, diese Ermittlungsmaßnahmen seien "für eine effiziente Strafverfolgung unbedingt nötig".

Strasser: "Ich halte das für die richtige Entscheidung". Darauf angesprochen, dass es 2002 nur zwei große und vier kleine Lauschangriffe gegeben habe und befragt, ob man das Instrument überhaupt brauche, sagte der Rechtsschutzbeauftragte: "Aus der Zahl der Fälle kann man nicht auf die Erforderlichkeit der Ermittlungsmaßnahmen schließen. Ein Jahr zuvor hat es fünf große Lauschangriffe gegeben. Die geringe Zahl von derartigen schweren Eingriffen lässt nicht auf eine weitere Erforderlichkeit des Gesetzesrahmens schließen".

Strasser sieht auch keine Schwächung der Position des Rechtsschutzbeauftragten, weil dieser nicht von sich aus tätig werden könne. Der "Rechtsschutzbeauftragte soll ja ein Prüfungs- und Kontrollorgan sein und nicht selbst die Initiative ergreifen. Die Initiative liegt ja nach wie vor beim Staatsanwalt".

Strasser löste Anfang dieses Monats Rudolf Machacek ab, der nach zwei Funktionsperioden nicht mehr kandidiert hatte. Machacek bleibt der Institution als Stellvertreter erhalten.

(apa)

13.10.2003 10:10