Vorstand Burger: "Sind wirklich entsetzt und entrüstet"
- Piloten: Arbeitsverweigerung bei angemeldetem Streik kein Entlassungsgrund
"Wir sind heute wirklich entsetzt, entrüstet und enttäuscht, dass unser gestriges Angebot mit Streik beantwortet wird", sagte AUA-Vorstand Josef Burger am Mittwoch zur APA. Burger machte deutlich, dass auch der Vorstand sich nicht durch Drohungen von Seiten der Belegschaftsvertretung unter Druck setzen lasse.
"Wir haben in unserer Vorstandsverantwortung die Pflicht, Schaden von Kunden und Unternehmen abzuwenden und die von der Gewerkschaft HTV angekündigte Streikwelle nach Möglichkeit einzudämmen", halten die Vorstände unter Vorsitz von Generaldirektor Vagn Sörensen fest.
"Wir haben dazu die volle Unterstützung des Aufsichtsrates", beschrieb Burger am Mittwoch die Position der Eigentümer angeführt von der ÖIAG.
Bekräftigt wurde, dass bei schädigenden Störaktionen Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Entlassungen denkbar seien, wobei man aber hoffe, nicht zum Mittel der Entlassungen greifen zu müssen, wurde festgehalten. Über Disziplinarverfehlungen könne der Vorstand nicht einfach hinwegsehen.
Bei der Streikversammlung der AUA-Bordbelegschaft wird die Entlassungsdrohung als "Drohgebärde" verstanden. Eine fristlose Entlassung wäre nur bei strafrechtlich relevanten Aktivitäten gerechtfertigt, diese würden ja von einer von Berufs wegen besonnenen Berufsgruppe, wie die Piloten es seien, in keinem Fall gesetzt. Arbeitsverweigerung wäre ja nur im Einzelfall ein Entlassungsgrund, wovon bei einem angemeldeten Streik nicht die Rede sein könne, argumentieren die Piloten.
Vorstand Burger betonte, dass der AUA-Vorstand gegebenenfalls jeden einzelnen Fall mit größtmöglicher Sorgfalt und "mit Demut vor dem Job" prüfen werde. In den Augen des AUA-Managements können nicht 470 Piloten auf dem Rücken von Passagieren und tausenden anderen Mitarbeitern der AUA-Gruppe ihren Arbeitskampf führen. (apa)
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