Freitag, 10. Oktober 2003

Letzter Wille: Papst erließ bereits Verfügungen

  • Keine Bilder und Tonbandaufnahmen in letzten Stunden
  • Pontifex will im Petersdom und nicht in Polen bestattet werden

Was geschieht im Falle des Ablebens von Johannes Paul II.? Bereits vor längerer Zeit hat der Papst dazu Verfügungen erlassen. In der 1996 veröffentlichten Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" bestimmte das Kirchenoberhaupt unter anderem, dass während seiner letzten Stunden und nach seinem Ableben keine Fotos von ihm gemacht werden dürfen.

Verboten sind auch Tonbandaufnahmen seiner letzten Worte. Damit wollte der Papst offenbar verhindern, dass es ihm wie Pius XII. (1939-1958) ergeht: Dessen Leibarzt hatte Fotos veröffentlicht, auf denen der Pontifex maximus in seinem Sterbebett mit Sauerstoffmaske zu sehen war.

Nach der Bestattung des Papstes und während der Wahl des neuen Papstes soll kein Teil der päpstlichen Privatgemächer bewohnt werden, heißt es in der Konstitution weiter. Auch zu seinem Grab hinterläßt Johannes Paul II. Anweisungen. Der Ort seiner letzten Ruhe soll demnach der Petersdom sein, wo sich auch die Gruft des Apostels Petrus befindet.

Engen Mitstreitern zufolge könnte der Papst in einem persönlichen Testament aber auch verfügen, doch in der Gruft seiner Familie in Wadowice bei Krakau bestattet zu werden. (APA/red)

10.10.2003 14:13