Letzter Wille: Papst erließ bereits Verfügungen
- Keine Bilder und Tonbandaufnahmen in letzten Stunden
- Pontifex will im Petersdom und nicht in Polen bestattet werden
·Deutscher Ruf
"Wir sind Kirche": Papst, trete zurück!
·Ihre Meinung
Soll sich der Papst zurückziehen?
·Schönborn
"Papst nähert sich den letzten Tagen"
·Neue Kardinäle
Papst stellt Weichen für seine Nachfolge
·Neue Kardinäle
Einige Kurzporträts zum Durchklicken!
·Weise Worte: Die besten Papst-Zitate
Klicken: Größte Aussagen
von Johannes Paul II.
·Das Leben von Johannes Paul II.
Die Papst-Biographie: Bilder und Infos!
Was geschieht im Falle des Ablebens von Johannes Paul II.? Bereits vor längerer Zeit hat der Papst dazu Verfügungen erlassen. In der 1996 veröffentlichten Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" bestimmte das Kirchenoberhaupt unter anderem, dass während seiner letzten Stunden und nach seinem Ableben keine Fotos von ihm gemacht werden dürfen.
Verboten sind auch Tonbandaufnahmen seiner letzten Worte. Damit wollte der Papst offenbar verhindern, dass es ihm wie Pius XII. (1939-1958) ergeht: Dessen Leibarzt hatte Fotos veröffentlicht, auf denen der Pontifex maximus in seinem Sterbebett mit Sauerstoffmaske zu sehen war.
Nach der Bestattung des Papstes und während der Wahl des neuen Papstes soll kein Teil der päpstlichen Privatgemächer bewohnt werden, heißt es in der Konstitution weiter. Auch zu seinem Grab hinterläßt Johannes Paul II. Anweisungen. Der Ort seiner letzten Ruhe soll demnach der Petersdom sein, wo sich auch die Gruft des Apostels Petrus befindet.
Engen Mitstreitern zufolge könnte der Papst in einem persönlichen Testament aber auch verfügen, doch in der Gruft seiner Familie in Wadowice bei Krakau bestattet zu werden. (APA/red)
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
