Mindeststandards: EU fordert zweiröhrige Tunnel
- Ab mindestens 9.000 Fahrzeugen pro Tag
- Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren
Die EU-Länder haben sich am Donnerstag in Luxemburg auf Mindeststandards für die Tunnelsicherheit geeinigt. Zwei Röhren werden ab mindestens 9.000 Fahrzeugen pro Tag und Fahrstreifen vorgeschrieben. Dafür soll es nach Ende der Übergangszeit von zehn Jahren Mindeststandards für Beleuchtung, Beschriftung, Videoüberwachung, Feuerlöscher und Notrufeinrichtung geben.
Die Mitgliedsländer haben eine zweite Röhre nur für Straßentunnel verpflichtend vorgeschrieben, in denen pro Tag und Fahrstreifen mindestens 9.000 Fahrzeuge rollen. So weit wie möglich sollen künftig im Tunnel gleich viele Fahrstreifen vorgesehen sein wie in der Zufahrtsstrecke.
Verkehrsminister Hubert Gorbach begrüßte die Einigung. Angesichts von 42.000 Verkehrstoten pro Jahr müsse mehr für die Sicherheit der Straßen getan werden. Sicherheit von Tunnels sei für das Fremdenverkehrsland Österreich besonders wichtig. Österreich habe aber in den vergangenen drei Jahren bereits knapp 350 Mio. Euro in die Verbesserung der Tunnel gesteckt, davon 240 Mio. für den Bau zweiter Röhren.
Auch das EU-Parlament hat am Donnerstag über die neuen Bestimmungen zur Tunnelsicherheit abgestimmt. Die Positionen der beiden Institutionen gehen in die gleiche Richtung, sind aber nicht deckungsgleich. Es wird daher in EU-Parlament wie auch in EU-Rat noch zu zweiten Lesungen kommen.
In Österreich und Italien beträgt die Übergangszeit 15 Jahre. Lkw müssen künftig mindestens 100 Meter Mindestanstand zum nächsten Fahrzeug halten. (APA)
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