Nach Kaprun-Drama: Sammelklage in USA möglich!
- Binnen 30 Tagen müssen sich die Kläger nun einigen
- Drei Jahre nach Katastrophe: Ursache immer noch unklar
·Kaprun-Drama
Ab 11.11. verjähren alle Ansprüche!
Fast drei Jahre sind seit der schwersten Seilbahnkatastrophe Österreichs vergangen - und noch immer ist weder der Salzburger Strafprozess beendet noch die Unglücksursache restlos geklärt. Derweil wurde in den USA mehreren Klagen wegen des Flammeninfernos von einer US-Bundesrichterin der Status einer Sammelklage zuerkannt.
Im November 2000 waren bei einem Brand in einem Seilbahntunnel in dem österreichischen Urlaubsort 155 Menschen ums Leben gekommen. Die Kläger, Angehörige von acht getöteten US-Bürgern, sind der Ansicht, Zug und Tunnel seien mangelhaft konstruiert, gebaut und betrieben gewesen. Die Beklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.
Bundesrichterin Shira Scheindlin sagte in New York, sie werde den Status einer Sammelklage zuerkennen, wenn sich mindestens zwei Kläger binnen 30 Tagen bereit erklärten, als Vertreter mit einem Komitee ausländischer Geschädigter zusammenzuarbeiten. Bei einer Sammelklage ("class action") agieren einzelne Kläger als Vertreter einer Gruppe von Geschädigten. Die meisten Opfer des Unglücks waren Österreicher und Deutsche. Nur zwölf Skifahrer hatten sich retten können. (APA/red)
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