VfGH kippt Hauptverbands-Reform! FP-Chef Haupt gibt ÖVP die Schuld!
- "ÖVP wollte die Lösung unbedingt durchsetzen"
- Scharfe Worte der Opposition: "Bauchfleck, Blamage, Debakel"
·Reaktionen
Haupt: "Bin nicht überrascht"
·Umfärbung
Reform machte HV komplett schwarz
·Hintergund
Unvereinbarkeits- regel im Wortlaut
Schwerer Rückschlag für Schwarz-Blau! Die vor zwei Jahren heftig umstrittene Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger ist praktisch zur Gänze verfassungswidrig, erkannte der Verfassungsgerichtshof nun. Bis 31. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine Neuregelung vorzunehmen. Die Opposition schäumt: Von "Bauchfleck der Regierung" und "Debakel und Desaster" ist die Rede. Wenig überrascht zeigt sich Vize-Kanzler Haupt: "Wir hätten uns die ganze Sache ersparen können, aber die ÖVP wollte die Lösung unbedingt durchsetzen", so Haupt. Und weiter: Die Verfassungsjuristen des Bundeskanzleramtes und des Finanzministeriums seien offenbar nicht so sattelfest...
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei anzuerkennen und umzusetzen, erklärte Vizekanzler Haupt. Auf die Frage, ob er überrascht über das Ausmaß des Spruchs sei, meinte Haupt: "Eigentlich nicht." "Wir hätten uns die ganze Sache ersparen können, aber die ÖVP wollte die Lösung unbedingt durchsetzen", sagte Haupt. Die Verfassungsjuristen des Bundeskanzleramtes und des Finanzministeriums seien offenbar nicht so sattelfest: "Immer wenn die sich durchgesetzt haben, hat es nicht funktioniert, wenn meine Juristen sich durchgesetzt haben, dann haben die Lösungen gehalten." Haupt meinte, man müsse sich erst einmal die Begründung der Verfassungsrichter im Detail ansehen, bevor entschieden werden könne, welche Konstruktion nun gewählt werde: "Dann sitzt halt der Herr (Eisenbahner-Chef Wilhelm) Haberzettl drinnen, da wird man aber erst sehen, wie der mit seinem Privilegienstadl zurechtkommt." Er schließe jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt keine Variante aus.
VfGH kippt die Reform
VfGH-Präsident Karl Korinek gab die Entscheidung Freitag Vormittag in einer öffentlichen Urteilsbegründung bekannt. Demnach entspricht weder die Konstruktion der Spitzengremien noch der Ausschluss von Spitzenfunktionären bei Kammern und Gewerkschaften aus dem sogenannten Verwaltungsrat der österreichischen Verfassung.
Die Hauptverbandsreform hatte vor zwei Jahren die Wogen hoch gehen lassen. Denn mit dieser hatte es die Regierung geschafft, den von ihr nicht gerade geliebten Präsidenten Hans Sallmutter von der Spitze des Hauptverbands zu verdrängen. Er fiel als Chef der Privatangestelltengewerkschaft nämlich unter die neue Unvereinbarkeitsbestimmung, die nunmehr vom VfGH gekippt wurde.
Weiters nicht der Verfassung entspricht die Neukonstruktion der Organe, wonach die Macht derzeit komplett einem Privatmanagement (die Geschäftsführung) zufällt.
Haberzettl wäre berechtigt gewesen
Ins Rollen gebracht hat die VfGH-Beratungen der Neukonstruktion des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl (S). Er hatte für die sozialdemokratischen Gewerkschafter für das Aufsichtsgremium im Verwaltungsrat kandidiert, war aber auf Grund der neuen Unvereinbarkeitsbestimmungen nicht akzeptiert worden. Dieses Verhalten wertete der VfGH als verfassungswidrig. Es gebe "keinen ausreichenden sachlichen Grund", leitende Funktionäre kollektivvertragsfähiger Körperschaften von der Mitwirkung im Verwaltungsrat auszuschließen.
Allerdings empfinden die Verfassungsrichter ohnehin die Konstruktion des Verwaltungsrats ebenfalls als verfassungswidrig. Denn nach Ansicht des VfGH sind zwar nicht die Sozialversicherten selbst, allerdings die Sozialversicherungsträger von der Mitwirkung in dem Aufsichtsgremium ausgeschlossen. Gerade dies wäre aber von der Verfassung her notwendig. (APA/red)
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