Unter Druck: Grasser verschwieg Aktienbesitz
- Finanzminister weist Vorwürfe wegen Aktienbesitz zurück
- "Habe insgesamt nur 0,000015 % an YLine gehalten"
·Grasser vs FPÖ
"Zuerst denken, dann sprechen"
·Koalitionskrise
Grasser bleibt hart: Steuerreform 2005
·Ministerrat
EU-Erweiterungs- vertrag gebilligt
·Eltern-Teilzeit
Nur für Betriebe ab 21 Mitarbeitern!
·Nach Kritik
Schüssel verteidigt Wirtschaftspolitik
·Schreiben Sie!
Gorbach löst Haupt als Vizekanzler ab
·Mitdiskutieren!
Was halten Sie von Schwarz-Grün?
Finanzminister Grasser weiter unter Druck: Am Donnerstag hat er bestätigt, dass er Aktien der Pleite gegangenen Internet-Firma YLine besessen hat. Gleichzeitig betonte er aber, das er diesen Aktienbesitz nicht dem parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschuss habe melden müssen, weil er "verschwindend gering" gewesen sei. "Ich habe insgesamt rund 0,000015 Prozent an YLine gehalten," sagte Grasser. "Ein Mini-Aktienpaket, das nicht der Rede Wert ist."
Der Vorwurf der Opposition ist für Grasser "nichts als heiße Luft und dient nur dem Versuch, das politische Klima zu verpesten und uns bei unserer Arbeit zu behindern." Ein Minister müsste einen Aktien-Besitz nur dann melden, wenn es sich um "einen qualitativen Anteil" an einer Firma handelt, "wo man also in dem Unternehmen auch etwas beeinflussen kann".
VP verteidigt Grasser
Der Vorsitzende des parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschusses, der ÖVP-Abgeordnete Hermann Schultes, verteidigt Grasser gegen die Vorwürfe der Grünen wegen fehlender Anmeldung von Aktienbesitz. Der Minister müsste seine Aktien der Internetfirmen YLine und FirstInEx nur dann dem Unvereinbarkeitsausschuss melden, wenn es sich um "einen qualitativen Anteil" an einer Firma handelt, "wo man also in dem Unternehmen auch etwas beeinflussen kann".
Weiters lege das Unvereinbarkeitsgesetz fest, dass Gesellschaften keine Aufträge vom Bund oder von Unternehmen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, annehmen dürfen, wenn der Aktienbesitz eines Ministers an dieser Gesellschaft (Anteile der Ehefrau eingerechnet) 25 Prozent übersteigt. Bei Grasser treffe keiner der beiden Punkte zu, so Schultes.
SPÖ widerspricht ÖVP
Bei der Meldepflicht von Aktienbesitz von Regierungsmitgliedern widerspricht die SPÖ der ÖVP: Auch wenn Grasser nur eine Aktie während seiner Amtstätigkeit erworben habe, hätte er dies melden müssen, betont die SP-Abg. Gabriele Binder in einer Aussendung. Die Auskunft des von Hermann Schultes sei also "ist unrichtig".
Binder meint, die entsprechende Verfassungsbestimmung des Par. 3 regle "völlig klar, dass bei Amtsantritt eines Mitgliedes der Bundesregierung alle Anteilsrechte an Gesellschaften zu melden sind. Sollte ein Erwerb solchen Eigentums später eintreten, besteht ebenfalls eine Meldepflicht gegenüber dem Unvereinbarkeitsausschuss". Die von Schultes angesprochene 25-Prozent-Grenze gelte nur für weitergehende Konsequenzen wie beispielsweise die Verhängung eines Auftragsverbotes, nicht jedoch für die Meldepflicht selbst. "Grasser sollte umgehend öffentlich erklären, ob er jetzt Aktienbesitz erworben hat oder nicht. Dass Grasser Schwierigkeiten hat, zwischen seiner Person als Privatmann und seiner Funktion als Finanzminister präzise zu trennen, hat er ja schon in der 'Causa Homepage' bewiesen", sagt Binder. Und: Der "Weißwaschungsversuch von Schultes stimme jedenfalls nachdenklich". (apa/red)
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
