Bartenstein an ÖGB: Pensionspläne "unfinanzierbar"
- Anrechnung der Kinderzeiten kommt für Minister zu teuer
- Und: Wiedereinführung der Frühpensionen wird abgelehnt
·Lehrlinge in Not
13.000 ohne Stelle: Verzetnitsch tobt
Nicht nur demonstriert wird beim ÖGB, auch neue Konzepte werden erstellt. Zuletzt eines zur Weiterentwicklung des Pensionssystems. Experten begrüßten den Plan, von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein kommt jedoch Ablehnung. Dieser will zu hohe Kosten errechnet haben.
"Wer soll das bezahlen", fragte Bartenstein am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" anlässlich der Gewerkschaftsforderung zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Ein Nein kommt auch zu Überlegungen, den von der Regierung gerade erst abgeschafften Wertausgleich Wertausgleich wieder einzuführen und neuerlich eine Möglichkeit zur Frühpension zu schaffen. "Wir wollen und werden die Frühpension auslaufen lassen. Das ist ja auch gesetzlich so beschlossen", stellte der ÖVP-Minister klar.
Skepsis äußerte der Minister aber auch hinsichtlich der Überlegungen für die Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme. Die Regierung will, dass die Pensionsharmonisierung nur für unter 35-Jährige gilt. Die Gewerkschaft schlägt jedoch vor, dass die Harmonisierung ab einem bestimmten Stichtag gleich für alle Versicherten in Kraft tritt. Zuvor erworbene Ansprüche sollen nach dem alten System berechnet werden. Laut Bartenstein sei dies nicht so einfach möglich. Das bisherige System gestatte es nicht, einfach zu sagen, man habe bis zu einem bestimmten Stichtag einen gewissen Anspruch erworben.
In Sachen Kindererziehung will die Gewerkschaft, dass in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Medianeinkommens als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Finanziert werden sollte dies aus dem Familienlastenausgleichsfonds FLAF. Bartenstein lehnt ab: "Das ist gut, aber wahrscheinlich zu teuer." Der ÖGB müsse angeben, was diese Pläne koste und wer sie bezahlen solle.
Zustimmung Bartensteins gibt es lediglich zu der von der Gewerkschaft verwendeten Formel 65-45-80: Mit 65 Jahren soll nach 45 Versicherungsjahren ein Pensionsantritt mit 80 Prozent vom bisherigen Einkommen möglich sein. (APA/red)
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
