Eltern-Teilzeit vom Ministerrat beschlossen
- Arbeitnehmer können Tätigkeit reduzieren
- Gilt allerdings nur für Betriebe ab 21 Mitarbeitern
·Koalitionskrise
Getrennter Auftritt nach Ministerrat
·Zukunftsmodell
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Der Ministerrat hat am Dienstag das sogenannte Recht auf Teilzeit für Eltern beschlossen. Demnach können künftig Arbeitnehmer bis zum 7. Lebensjahr des Kindes bzw. dem Schulantritt ihre Tätigkeit auf Teilzeit reduzieren. Allerdings gilt dieses Recht auf Teilzeit nur für Betriebe ab 21 Mitarbeitern.
Für Beschäftigte in kleineren Unternehmen ändert sich de facto nichts. Während dieser Periode gelten ein Kündigungsschutz sowie das Recht auf die Rückkehr zu einem Vollarbeitsplatz.
Mitarbeiter kleinerer Unternehmen können zwar die schon bestehende Teilzeitregelung bis zum vierten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Dabei müssen die Eltern jedoch selbst den Klagsweg bestreiten, wenn der Arbeitgeber der Arbeitszeitreduktion nicht zustimmt.
Beim neuen Recht auf Teilzeit für die Mitarbeiter der größeren Betriebe ist hingegen vorgesehen, dass sich der Dienstgeber an ein Schiedsgericht wenden muss, sollte er die Teilzeitbeschäftigung verweigern wollen.
(apa)
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