ÖGB-"Zukunftsmodell": Frühpension ab 61,5 Jahren
- Mit erhöhten Abschlägen von rund vier Prozent
- Alter 65 Jahre, 45 Dienstjahre: 80 Prozent des Aktivbezugs
Nach den Vorstellungen des ÖGB soll künftig ein Frühpensionsantritt mit 61,5 Jahren mit erhöhten Abschlägen von rund vier Prozent möglich sein. Das Regelpensionsalter soll bei 65 Jahren liegen. Wer in diesem Alter mit 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80 Prozent seines durchschnittlichen Aktivbezugs bekommen.
Gewährleistet soll das durch ein leistungsdefiniertes Pensionskonto werden, auf dem die erworbenen Ansprüche jederzeit sichtbar und garantiert sind. Für alle Berufsgruppen strebt der ÖGB ein einheitliches Recht mit gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen an. Das sieht das "Zukunftsmodell" vor, das der ÖGB am kommenden Freitag präsentieren will und dessen Entwurf der APA vorliegt.
"Im Zukunftsmodell für Berufseinsteiger beträgt das Regelpensionsalter 65", heißt es in dem Papier. "Ein vorzeitiger Pensionsantritt ist frühestens ab 61,5 bzw. frühestens mit Erreichen von 45 Versicherungsjahren möglich (wer 45 Versicherungsjahre hat, kann auch vor 61,5 in Pension gehen). Natürlich ist ein vorzeitiger Pensionsantritt aus gesundheitlichen Gründen weiterhin unabhängig vom Alter möglich." Ein Modell für Invaliditätspensionen sei gesondert zu erarbeiten.
So genannte Ersatzzeiten werden in dem ÖGB-Modell als Beitragszeiten behandelt. Die Beiträge werden aus den jeweils zuständigen Budgets (FLAF, Arbeitslosen-, Krankenversicherung, Verteidigungsbudget) bezahlt. Ebenfalls in die Beitragsgrundlage einbezogen werden sollen Schul- und Studienzeiten, die man "zu leistbaren Konditionen" nachkaufen können soll.
Der Bundesvorstand der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) hat am Dienstag das "Zukunftsmodell" des ÖGB für ein einheitliches Pensionssystem begrüßt. Die Inhalte seien gemeinsam erarbeitet worden. (apa)
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