Montag, 6. Oktober 2003

Österreich-Konvent: Zwei-Drittel-Zwang reduzieren?

  • Nach SP-Forderung: VP für einfache Mehrheit bei bestimmten Materien
  • SPÖ-Vize Fischer für Abschaffung der Zwei-Drittel-Materien

Nach dem Vorstoß von SP-Vize Fischer, der über eine Abschaffung der Zwei-Drittel-Materien nachdachte (siehe Kasten rechts), intensiviert sich nun die Diskussion über eine Verfassungsreform. Auch Nationalratspräsident Khol kann sich bei bestimmten Materien, wie etwa dem Wahl- und Schulrecht, vorstellen, dass diese mit einfacher Mehrheit statt wie bisher mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können.

Die ÖVP plant im Rahmen des Österreich-Konvents zudem eine Reform des Wahlrechts. Konkret sollen nur mehr Grundsätze wie allgemein, geheim oder direkt in der Verfassung festgeschrieben werden, erklärt Nationalratspräsident Andreas Khol in der "Presse". Bei weiteren Details wären dann Bund, Länder und Gemeinden am Zug. So könnte etwa ein Mehrheitswahlrecht künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Zwar glaubt Khol, dass das Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene ohnehin fast niemand wolle - auf Länderebene könnte sich der Nationalratspräsident diese System-Umstellung aber sehr wohl vorstellen. Primäres Anliegen Khols bleibt aber - wie seit vielen Jahren - die Einführung der Briefwahl. Zudem drängt er darauf, das Vorzugsstimmen-System bei Nationalratswahlen auszubauen. Eine Senkung des Wahlalters wird vom Nationalratspräsidenten weiter abgelehnt.

Auch in Bildungsfragen soll die im Regelfall noch notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit fallen. Nur mehr wesentliche Punkte des Schulwesens sollten in der Verfassung enthalten sein, wenn es nach dem Wunsch der ÖVP geht.

Gegen Abschaffung des Bundesrats
Beim Bundesrat ist die ÖVP gegen eine Abschaffung. Jedoch soll es künftig Doppelmandate geben, so dass etwa Landtags-Abgeordnete (ohne zusätzliche Bezüge) in der Länderkammer sitzen könnten. Das Amt des Bundespräsidenten wird von Khol nicht in Frage gestellt. Allerdings will die Volkspartei über die derzeitigen Rechte des Staatsoberhaupts, den Nationalrat auflösen und die Regierung ernennen bzw. ablösen zu können, diskutieren. (apa)

6.10.2003 08:48