Kreditzinsen: OGH lässt Sammelklage der AK zu
- Böhmdorfer "größer Wirtschaftsskandal Österreichs"
- Aufrundung: Banken verrechneten Jahrelang zu hohe Kreditzinsen
Der OGH hat in einem vor kurzem ergangenen Urteil entschieden, dass eine Sammelklage der Arbeiterkammer (AK) gegen die BAWAG, die bereits im Mai 2001 eingebracht wurde, zulässig ist. Das Erstgericht hatte die Klage auf Rückzahlung von zuviel bezahlten Kreditzinsen mit dem Argument abgelehnt, Sammelklagen seien in Österreich nicht möglich.
Die Arbeiterkammer kündigt nun weitere Sammelklagen gegen Banken an, sollte es bis Ende Oktober zu keiner Einigung über eine Rückzahlung, wie mit dem Sparkassenverband kommen.
Die AK hat im Mai 2001 die Ansprüche von 32 Kreditnehmern eingeklagt, die Klage wurde allerdings vom Gericht erster Instanz abgewiesen. Nun habe das Höchstgericht die Zulässigkeit der Klage klar gestellt, so die AK. Spätestens im November wird nun mit einer Entscheidung des Erstgerichts gerechnet.
VKI klagt auch
Neben der AK hat im Kreditzinsenstreit auch der VKI Sammelklagen eingebracht, die zum Teil auch schon ausjudiziert sind. Anfang August hat der OGH die vor 1997 übliche Zinsanpassungsklausel der Banken für rechtswidrig erklärt, sich allerdings in seinem Erkenntnis für die kurze dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderungsansprüche ausgesprochen.
Appell für gütliche Einigung
Die Arbeiterkammer appelliert neuerlich an die BAWAG-P.S.K.-Gruppe, Raiffeisen und Volksbanken sich mit den Konsumentenschützern zu einigen. Mit dem Sparkassenverband war vergangene Woche fixiert worden, dass die Kreditnehmer 70 Prozent der zu viel bezahlten Kreditzinsen zurückbekommen. In Summe geht es laut AK um sechs Millionen Euro, die Hälfte davon entfällt auf die BAWAG/P.S.K.
(apa, red)
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