Mittwoch, 1. Oktober 2003

Getränkesteuer: EU-Gerichtshof fordert Rückzahlung an Wirte

  • Bis zu 1,2 Mrd. Euro im Spiel - Riesenaufgabe für die Gemeinden
  • Steuer war 1995-2000 EU-widrig eingehoben worden

Die österreichischen Gemeinden müssen die zwischen 1995 und 2000 zu Unrecht eingehobene Getränkesteuer rückerstatten, außer sie können einem Antragsteller nachweisen, dass er die Steuer auf seine Kunden abgewälzt hat. Zu dieser Entscheidung kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in richtungsweisenden Urteil zum Streit um EU-widrig eingehobene Getränkesteuern.

Damit kommt auf die Gemeinden die Riesenaufgabe zu, die eingenommenen Getränkesteuerbeträge gegen die geforderte Rückzahlung zu verteidigen. Insgesamt geht es dabei um ein Steueraufkommen von bis zu 1,2 Mrd. Euro.

Der EuGH hatte im März 2000 geurteilt, dass die österreichische Getränkesteuer EU-widrig sei, dass sie aber nur an jene Betriebe rückerstattet werden müsse, die vor dem Urteil bereits dagegen Rechtsmittel eingelegt hatten.

Abwälzung auf Kunden
Alle Bundesländer haben eine Woche vor dem EU-Urteil aber rückwirkend so genannte "Bereicherungsverbote" erlassen. Demnach muss die Getränkesteuer nicht rückerstattet werden, wenn sie von den Wirten an die Kunden übergewälzt wurde.

Komplizierte Materie
Der bloße Umstand, dass die durch die Abgabe hervorgerufene Belastung auf einen Kunden abgewälzt wurde, bedeute nicht zwingend, dass der Einzelhändler keine wirtschaftliche Einbuße erlitten habe. Denn er könnte die mit der Abgabe verbundene Belastung mit dem normalen Preis selbst getragen haben oder Umsatzverluste hinnehmen müssen, indem er in Anbetracht der Abgabe die Preise erhöht habe, meinte der Generalanwalt.

Daher sollte das nationale Gericht solchen Faktoren bei der Auslegung der Bestimmung Rechnung tragen. Man müsse sogar prüfen, ob eine Erhöhung des Grundpreises nicht über eine höhere Mehrwertsteuer abermals zu Umsatz- und Gewinneinbußen der Unternehmen geführt haben.

Finz: "erfreulich und unerfreulich"
Nach Ansicht von Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) ist das Erkenntnis des EuGH erfreulich und unerfreulich zugleich. Erfreulich sei, dass die Bereicherungsverbote der Länder weitgehend gehalten haben. Weniger erfreulich sei, dass der Ball wieder an den Verwaltungsgerichtshof zurück gespielt worden sei.

60.000 Einzel-Verfahren drohen
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer hat darauf hingewiesen, das ein Urteil des EuGH dazu führen könnte, dass 60.000 Verfahren zur Rückerstattung der Getränkesteuer wieder aufgerollt werden müssen.
(apa, red)

1.10.2003 15:51