Dienstag, 30. September 2003

Verfassungsgericht: Entscheid über die ÖBB-Pensionsreform 2001

  • Grasser: Gesetzesentwurf zu ÖBB-Reform 2003 fast fertig
  • VfGH-Entscheid könnte neues Reformprojekt "entgleisen" lassen

Für die fast fertige ÖBB-Reform geht es heute noch einmal ans Eingemachte: Der Verfassungsgerichtshof hat sich bis zur ÖBB-Pensionsreform 2001 vorgearbeitet; damit behandelt er auch gleich generell das Problem des staatlichen Eingriffs in bestehende Privatverträge. Das Urteil könnte richtungsweisend sein - und sogar die aktuelle ÖBB-Reform im Keim ersticken.

Die prozessualen Fragen, die den Verfassungs-Gerichtshof bis jetzt aufgehalten haben, konnten so weit geklärt werden, dass "der Fall verhandlungsreif ist. Ob es heute zu einer Entscheidung noch in dieser Session kommt, hängt freilich vom Verlauf der Verhandlung ab. Eines ist aber sicher: Alle warten gespannt auf die Sprüche der Höchstrichter.

Staats-Eingriff in Privatverträge
In der Entscheidung über die ÖBB-Pensionsreform 2001 wird auch die Frage zu klären sein, ob bzw. wie weit per Gesetz in die privatrechtlichen Verträge der Eisenbahner eingegriffen werden darf. Darüber wird auch angesichts der ÖBB-Dienstrechtsreformpläne der Regierung heftig diskutiert.

Vor den VfGH gebracht haben die ÖBB-Pensionsreform die SPÖ mit einem Drittelantrag und der Obersten Gerichtshof (OGH) mit mehreren Anträgen nach Klagen von ÖBB-Bediensteten. Zur Verhandlung am 1. Oktober sind dementsprechend diese ÖBB-Bediensteten sowie Vertreter der ÖBB, des SPÖ-Klubs, des OGH und der Regierung geladen.
(apa, red)

30.9.2003 16:01