Häftling verweigert DNA-Test: Weitere sechs Monate Haft
- Wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Mord verurteilt
Weil er das Anlegen eines digitalen Fingerabdrucks verweigert hat, ist ein Langzeit-Häftling im westfranzösischen La Rochelle noch einmal zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte sich geweigert, eine Speichelprobe abzuliefern.
Die DNA des Mannes hätte in einer Gen-Datenbank gespeichert werden sollen. Ein Gericht erlegte dem 1999 wegen Freiheitsberaubung, Entführung und Mordes bereits zu 25 Jahren Haft verurteilten Mann wegen seiner Weigerung noch sechs weitere Monate ohne Bewährung auf.
(apa, red)
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