Kreditzinsenstreit - VKI kündigt für November Sammelklagen an
- BAWAG/P.S.K.-Gruppe, Raiffeisensektor und Volksbanken sollen sich bis Ende Oktober der Vereinbarung mit den Sparkassen anschließen
·Zu hohe Zinsen
Erfolg: Sparkassen zahlen 70% zurück!
Die offenbar ungerechtfertigt zu hohen Kreditzinsen der Vergangenheit sorgen weiter für Wirbel: Nachdem der Verein für Konsumenten-Information kürzlich mit dem Sparkassensektor eine Vereinbarung getroffen hat, zieht er bei den uneinsichtigen Banken jetzt andere Saiten auf: Wer nicht bis 31. Oktober freiwillig Rückzahlungen an die Geschädigten leistet, muss mit einer Sammelklage rechnen!
Betroffen sind die BAWAG/P.S.K-Gruppe, Raiffeisensektor und Volksbanken.
Wer Rechtsschutzversichert ist, soll auch klagen
Das Prozesskostenrisiko soll dabei von einem Prozessfinanzierer getragen werden. Dieser erhält als Gegenleistung eine Erfolgsquote von 30 Prozent. Konsumenten, die über die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügen, täten deshalb besser daran, selbst zu klagen, meinen die VKI-Rechtsexperten.
Die einzelnen Kreditnehmer können für sich entscheiden, ob sie sich der Sammelklage anschließen wollen, oder - auf eigenes Risiko - vermeintliche 100 Prozent gerichtlich durchsetzen wollen.
Der VKI unterstützt zudem Rechtsanwälte, die für Kreditnehmer einschreiten, und hat in diesem Zusammenhang ein Handbuch mit dem Titel: "Argumente im Zinsenstreit" herausgegeben.
OGH-Urteil schützt die Banken durch Verjährung
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Verjährung habe zu einem Dilemma für Banken und Kunden geführt, heißt es weiter. Die Banken hätten es nun zwar schwarz auf weiß, dass die Klauseln in den Verträgen vor 1997 gesetzwidrig waren, könnten aber hoffen, den größten Teil des "Unrechtsgewinnes" behalten zu dürfen.
Wenn sich nun aber eine Bank gegenüber ihren Kunden - die Banken sprechen von einer besonderen Vertrauensbeziehung - auf die Verjährung berufe, dann dürfte diese Kundenbeziehung aber deutlich Schaden nehmen. Insbesondere nachdem sich der Sparkassensektor zu einer deutlich kundenfreundlicheren Haltung entschließen konnte.
Die Kunden, die ihre Kredite haben nachrechnen lassen und Überzahlungen belegt haben, aber - aus Gründen des Prozesskostenrisikos - Musterprozesse abwarten wollten, werden durch die Judikatur des OGH gezwungen, sofort zu klagen.
(apa, red)
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