Sonntag, 28. September 2003

"profil": Nach KPÖ-Novum-Urteil: Zivilverfahren gegen BA-CA in der Schweiz

  • Deutsche BvS wirft Bank Beihilfe zur Veruntreuung vor
  • 230 Millionen Euro Streitwert

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, könnte das jüngst gefällte Urteil im Prozess um das Vermögen der Ostberliner Handelsgesellschaft Novum gegen die KPÖ demnächst Konsequenzen haben: Und zwar für die Bank Austria Creditanstalt!

In der Schweiz ist seit 1993 ein von der DDR-Nachlassverwalterin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) angestrengtes Zivilverfahren gegen die BA-CA wegen mutmaßlicher Beihilfe zur Veruntreuung anhängig. Der Rechtsstreit war bis zur Klärung der Novum-Eigentumsverhältnisse ausgesetzt worden.

Am 23. September 2003 hat das Oberverwaltungsgericht das Novum-Vermögen der ehemaligen DDR-Einheitspartei SED und damit der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen. Sobald das Urteil Rechtskraft erlange, werde das Verfahren vor dem Bezirksgericht Zürich wieder aufgenommen, so "profil".

Die BvS wirft der BA-CA vor, KPÖ-Treuhänderin Rudolfine Steindling zwischen 1991 und 1992 bei der Verschiebung von Novum-Geldern behiflich gewesen zu sein. BvS-Anwalt Robin Grand von der Zürcher Kanzlei Niedermann gegenüber "profil": "Es ist erwiesen, dass Frau Steindling und die Bank Austria gemeinsame Sache gemacht haben."

Der 1993 eingeklagte Betrag beläuft sich auf 1,76 Milliarden Schilling nebst jährlich fünf Prozent Zinsen. Bis heute ist die Forderung damit auf rund 230 Mio. Euro angewachsen. Diese Summe entspricht einem halben Jahresgewinn der BA-CA. Die Bank hat mit Ausnahme der Prozesskosten dafür bislang keine bilanziellen Vorsorgen getroffen.

BA-CA: "Vorwurf absurd"
BA-CA-Sprecher Martin Hehemann: "Der Vorwurf der BvS ist absurd. Er basiert darauf, dass wir wissen hätten müssen, dass es sich um SED-Gelder gehandelt habe."

28.9.2003 09:25