Dt. Verfassungsgericht: Kein Kopftuchverbot in Schulen
- Moslemische Lehrerin hatte geklagt und nun Recht bekommen
- Tragen von Kopftüchern darf nur per Gesetz verboten werden
Kein Kopftuchverbot für moslemische Lehrerinnen in deutschen Schulen - zumindest nicht ohne ein entsprechendes Gesetz: Das urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht nun in Karlsruhe. Damit hob das Gericht vorinstanzliche Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten auf.
Es sei nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über eine solche Frage zu entscheiden, sondern dies sei Aufgabe des Gesetzgebers, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch. Das Urteil sei mit fünf gegen drei Stimmen ergangen.
Da es in Baden-Württemberg ein solches Gesetz nicht gibt, gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde der aus Afghanistan stammenden deutschen Lehrerin Fereshta Ludin statt. Ludin hatte geklagt, weil das Oberschulamt in Stuttgart es 1998 abgelehnt hatte, sie wegen ihres Kopftuches als Lehrerin für Grund- und Hauptschulen einzustellen. (APA/red)
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