Umziehen innerhalb der EU soll einfacher werden
- Aufenthaltsgenehmigung entfällt, nach fünf Jahren Recht auf Daueraufenthalt
- EU-Parlament muss noch zustimmen
·Ja zu Europa!
67% der Letten für Beitritt zur EU
·Estland
14.9. '03:
67% für Beitritt
·Tschechei
13.-14.6.2003:
77,33% für Beitritt
·Polen
7.-8.6.2003:
77,50% für Beitritt
·Slowakei
16.-17.5.2003:
92,70% für Beitritt
·Litauen
10.-11.5.2003:
89,95% für Beitritt
·Slowenien
23.3.2003:
89,61% für Beitritt
Der Umzug in ein anderes EU-Land soll künftig einfacher werden. Der EU-Ministerrat beschloss am Montag in Brüssel unter anderem, die bisher in vielen Ländern nötige Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger abzuschaffen. Außerdem bekommen die Unionsbürger ein Recht auf Daueraufenthalt, wenn sie fünf Jahre rechtmäßig im Gastland gelebt haben.
"Wenn man fünf Jahre an einem Ort lebt, dann gehört man dort hin", sagte der italienische Europaminister und Ratsvorsitzende Rocco Buttiglione nach der politischen Grundsatzeinigung. Das werde auch für Studenten gelten.
Die neue Richtlinie verbietet Abschiebungen von EU-Bürgern in deren Heimat, wenn nicht besonders schwere Straftaten vorliegen. Erleichterungen gebe es zudem für nicht aus EU-Ländern stammende Ehepartner von Unionsbürgern. In geringerem Maße gelte dies auch für nicht verheiratete Paare, sagte Buttglione. Bei ihnen wende das Gastland sein nationales Recht an, soll aber auch das Zusammenleben eingetragener Partnerschaften und homosexueller Paare erleichtern.
Weniger Formalitäten
Nicht verlängert wurde der Zeitraum, in dem Unionsbürger ohne jegliche Formalität in einem anderen EU-Land leben dürfen. Die neue Richtlinie sieht vor, dass ein Gastland nach drei Monaten die Anmeldung verlangen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung entfalle aber, sagte Generaldirektor Jonathan Faull von der EU-Kommission: "Die Formalitäten werden auf ein Mindestmaß verringert." Voraussetzung ist aber ein gesichertes Einkommen.
Das Europäische Parlament muss der neuen Richtlinie noch zustimmen, hat in einigen Punkten aber bereits andere Vorstellungen geäußert. Falls eine Einigung zwischen Rat und Parlament vor den Europa-Wahlen im Sommer 2004 gelingt, könnte das EU-Gesetz nach Einschätzung von Fachleuten "frühestens 2005" in Kraft treten.
(apa/red)
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