Donnerstag, 25. September 2003

Gutachten bestätigt: Alle Ehrungen aus NS-Zeit ungültig

  • Erkenntnis des Wiener Gemeinderats: Sämtliche Ehrengräber aus den Jahren 1938 bis 1945 ungültig
  • Was passiert jetzt mit den Gräbern?

Der Wiener Gemeinderat hat vergangenen Mai das Ehrengrab des NS-Luftwaffenoffiziers Walter Nowotny am Zentralfriedhof aufgehoben. Nun stellt sich heraus, dass dieser Beschluss und darauf folgende Aufregung gar nicht notwendig gewesen sein könnte: Sämtliche Ehrungen aus der NS-Zeit sind laut einem neuen Gutachten nämlich ohnehin schon seit 8. Mai 1945 nicht mehr gültig.

Am Donnerstag, hat der Gemeinderat gegen die Stimmen der FPÖ an diese Rechtslage erinnert. Überraschende Folge dieser Erkenntnis: Nicht nur das Grab Nowotnys, sondern sämtliche aus den Jahren 1938 bis 1945 errichteten Ehrengräber in Wien dürften ungültig sein. Dies gilt etwa auch für den 1939 verstorbenen Fußballstar Matthias Sindelar, wie Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (S) gegenüber der APA bestätigte.

Wie mit den Gräbern nun umgegangen werden soll, ist offen. Die Grünen wünschen sich, dass die Anfang September eingesetzte Ehrengräberkommission unter der Leitung des Restitutionsbeauftragten Kurt Scholz eine Lösung erarbeiten soll. Dieser Vorschlag wurde dem Kulturausschuss bzw. Bürgermeister Häupl zugewiesen.

Seitens der SPÖ, die den Antrag eingebracht hatte, der ÖVP und der Grünen wurde das Gutachten begrüßt. "Damit ist klargestellt, dass Ehrungen dieses nicht demokratischen, verbrecherischen Regimes nach 1945 nie Gültigkeit hatten", sagte etwa VP-Gemeinderat Andreas Salcher. Ablehnend äußerte sich die FPÖ. Gemeinderat Harald Stefan bezweifelte, dass sich das im Gutachten genannte Rechtsüberleitungsgesetz auch auf individuelle Rechtsakte beziehe. Die Begründung des Verfassungsdienstes sei "schlicht und einfach falsch", so der freiheitliche Mandatar.

(apa)

25.9.2003 16:48