Mittwoch, 24. September 2003

"Richter auf Zeit": VfGH-Präsident Korinek dagegen

  • Furcht vor starkem Eingriff in Unabhängigkeit

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Korinek, steht der von Justizminister Böhmdorfer (F) geäußerten Möglichkeit, Richter nur für fünf Jahre zu bestellen, ablehnend gegenüber. Er warnte im Gespräch mit dem "Standard" vor einem "sehr starken Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und die Verfassungsordnung".

Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, die ein zentrales Element rechtsstaatlicher Ordnung und der Gewaltenteilung darstelle, wäre unter solchen Umständen nicht mehr gegeben, erklärt Korinek. Kein politisches Organ - sei es der Justizminister, die Bundesregierung oder wer auch immer - dürfe die richterliche Arbeit kontrollieren.

Laut Korinek könne man zwar nicht allein anhand der Dauer von Verfahren die richterliche Tätigkeit einer Beurteilung unterziehen, doch spiele dies durchaus eine Rolle. Jedenfalls könnten daraus nicht solch weit reichende Konsequenzen gezogen werden. Eine Möglichkeit, eine zu lange Verhandlungsdauer zu vermeiden, wäre der Ausbau der Disziplinargerichtsbarkeit, meinte der VfGH-Präsident.

"Der Vorschlag Böhmdorfers greift die Unabhängigkeit der Richter extrem an", meinte der Verfassungsjurist Heinz Mayer."Über gewisse Dinge sollte man gar nicht diskutieren in einer kultivierten Demokratie", sagte Mayer ebenfalls im "Standard". Er hat "Verständnis für die Empörung der Richter".

Mayer räumt aber auch ein, dass die überlange Verfahrensdauer bei Zivilprozessen "in der Tat ein Problem" sei. So gebe es immer wieder Fälle, in denen "einzelne Richter Vergleiche nachgerade ,erpressen', indem sie die Verfahren so lange hinziehen, bis die Beteiligten sich ohne Urteil einigen." Auch er setzt auf das Disziplinarrecht: "Einzelfälle von nicht entscheidungsfreudigen oder mutlosen, manchmal durchaus auch faulen Richtern" müsse man durch das Disziplinarrecht bekämpfen und nicht durch eine Bestellungen auf Zeit.

(apa)

24.9.2003 18:52