EU-Parlament lehnt österreichische Asyl-Initiative ab
- SPÖ frohlockt: "Eine Watschn für Strasser"
- Warten auf gemeinsame Richtlinie
Das EU-Parlament hat am Dienstag den österreichischen Vorschlag für eine Liste sicherer Drittstaaten, in die Asylwerber zurückgebracht werden könnten, abgelehnt und Österreich aufgefordert, seine Initiative zurückzuziehen.
Das sei "eine Watschn für (Innenminister Ernst) Strasser", kommentierte die SPÖ-Abgeordnete Maria Berger das Ergebnis, das allerdings die EU-Staaten im EU-Ministerrat rechtlich nicht bindet, da die EU-Abgeordneten in diesem Verfahren nur angehört werden aber kein Mitspracherecht haben.
Die EU-Abgeordneten fordern nun von EU-Kommission und EU-Rat rasch einen Vorschlag für sichere Drittstaaten. Das Problem solle im Rahmen einer Richtlinie über Mindestnormen bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gelöst werden.
Nur die Schweiz bleibt übrig
Österreich hatte ein EU-Verordnung angeregt, wonach die 15 EU-Staaten, die zehn Beitrittsländer, Rumänien, Bulgarien, Island, Norwegen und die Schweiz als sichere Drittstaaten gelten sollten. Asylwerber die über eines dieser Länder - und damit über alle Nachbarländer Österreichs - einreisten, sollten zurückgeschickt werden können, um im sicheren Drittstaat Asyl zu beantragen.
Von den 15 europäischen Ländern, die Österreich als sichere Drittstaaten vorschlägt, würde mittelfristig nur die Schweiz übrigbleiben, begründet der Berichterstatter des EU-Parlament, Olle Schmidt, seine Ablehnung gegen den österreichischen Vorschlag. Alle anderen Staaten würden als Beitrittsländer bzw. aufgrund anderen Abkommen in absehbarer Zeit aus der Liste herausfallen. Eine Liste nur für die Schweiz, aus der nur 0,3 Prozent der illegalen Grenzübertritte nach Österreich erfolgten, mache aber keinen Sinn.
"Der österreichische Vorschlag war an die Medien gerichtet und zur Lösung nationaler Probleme entworfen, ohne Europas Bedürfnisse nach einem funktionierenden und fairen gemeinsamen Asylsystem zu berücksichtigen", kritisierte Schmidt am Dienstag in einer Aussendung.
Er erinnert zugleich daran, dass die Genfer Konvention verlange, dass jeder Asylantrag individuell geprüft werde. Auch mit einer Liste sicherer Drittstaaten könne daher ein Antrag nicht automatisch abgelehnt werden. (apa/red)
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