Freitag, 19. September 2003

Hutchison: Handy-Rufnummernmitnahme kommt nicht vor Oktober 2004

  • Verordnung lässt einige Streitpunkte offen
  • Mobilkom glaubt an Einführung schon im Früjahr

Die geplante Ermöglichung der Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel (mobile Rufnummernportabilität) kommt nicht vor Oktober 2004! Davon geht zumindest der kleinste heimische Mobilfunkanbieter Hutchison ("3") aus.

Zur Klärung der offenen Streitpunkte wird voraussichtlich der Telekom-Regulator entscheiden müssen. Nach In-Kraft-Treten des neuen Telekom-Gesetzes (TKG) am 20.8.2003 könne eine Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK) jedoch frühestens am 1. Februar nächsten Jahres fallen. Für die anschließende technischen Umsetzung, meinte Hutchison Austria-Regulierungsexperte Bernhard Wiesinger am Freitag in einer Stellungnahme, müsse man mindestens acht Monate veranschlagen.

Die Einführung der Rufnummernmitnahme mit Anfang Oktober sei angesichts dessen eine Optimalvariante. "Dieser Termin ist nur zu halten, wenn Minister Gorbach alle fundamentalen Streitpunkte schon in der Verordnung löst, wenn sich die Telekom Control Kommission für eine dezentrale Lösung entscheidet und wenn der Regulator die Einhaltung wesentlicher Umsetzungsschritte mit Pönalen durchsetzt", meint Wiesinger.

Laut Verkehrsministerium soll die Nummernübertragungsverordnung, mit der die Nummernmitnahme im Mobilfunk angeordnet wird, in etwa eineinhalb Monaten veröffentlicht werden. Im Ressort betonte man zuletzt, dass die Betreiber dann eigentlich nur noch ein halbes Jahr Zeit haben, die Handy-Rufnummernmitnahme einzuführen.

Die Mobilkom Austria hält diesen Zeitplan im Gegensatz zu Hutchison nach wie vor für realistisch. "Wenn alle guten Willens sind, kann die Nummernportabilität im Frühling 2004 kommen", sagte Mobilkom-Sprecherin Elisabeth Mattes am Freitag zur APA.

Allerdings gibt es offenbar noch eine Reihe offener Punkte. Konkret geht es etwa um die Frage, ob ein Kunde samt Vorwahl den Betreiber wechseln können soll, wenn sein Vertrag bei seinem bisherigen Anbieter noch nicht ausgelaufen ist und ihm dadurch Vertragsauflösungskosten entstehen.

Gestritten wird auch noch um die Vergütung, die die Betreiber untereinander für die Zusammenschaltung von Kunden verrechnen - so genannte Zusammenschaltungsentgelte. Kleinere Anbieter wie Hutchison und tele.ring dürfen dabei für die Zusammenschaltung mehr verlangen als die großen wie Mobilkom und T-Mobile. Die beiden letzteren wollen nun künftig auch höhere Zusammenschaltungsentgelte verrechnen, wenn sie eine Rufnummer samt Vorwahl von einem kleinen Anbieter übernehmen. Die kleineren heimischen Anbieter lehnen das ab.

Offen ist unter anderem auch noch die Frage, ob jedes Unternehmen für sich die Nummernportierung umsetzen wird (dezentrale Lösung) oder ob über einen gemeinsamen Verein oder Betrieb eine zentrale Lösung implementiert werden soll.

Der Entwurf zur Verordnung nimmt zu allen diesen Punkten bisher nicht Stellung. (apa)

19.9.2003 15:03