EuGH bestätigt: VW muss 90-Millionen Euro Strafe zahlen!
- Der Autokonzern soll Re-Importe aus Italien unterbunden haben
- Bußgeld wegen illegaler Marktabschottung in den 90er Jahren
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beendete den jahrelange Rechtstreit um Re-Importe von Volkswagen-Modellen. Im Bußgeldverfahren gegen den deutschen Autokonzern wurde Mitte September entschieden: VW muss wegen unzulässiger Re-Import-Beschränkungen 90 Mio. Euro Strafe zahlen!
Das 1998 verhängte Strafgeld von 102 Millionen Euro wurde endgültig auf 90 Millionen gesenkt, teilte das höchste EU-Gericht mit. Diese Minderung hatte das EU-Gericht Erster Instanz beschlossen.
Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission, die das Strafgeld angeordnet hatte. Der Konzern habe in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert, hatte es damals geheißen.
Auf eine Klage von VW hin hatte das EU-Gericht Erster Instanz im Juli 2000 das Bußgeld bereits auf 90 Millionen Euro gesenkt. Der Wolfsburger Konzern hatte im Prozess vergeblich beantragt, das erste Gerichtsurteil und auch die Entscheidung der EU-Kommission selbst aufzuheben.
Illegale Marktabschottung in den 90er Jahren
Hintergrund für die illegale Marktabschottung war der starke Wertverlust der italienischen Lira in den Jahren 1992 und 1993. Weil die italienische VW-Vertriebstochter Autogerma ihre Preise nicht entsprechend anhob, wollten zahlreiche Kunden und Händler vor allem aus Deutschland und Österreich in Italien ein Auto kaufen. Die EU-Kommission wirft VW Versuche vor, dies rechtswidrig zu unterbinden.
So seien die Lagerbestände in Italien künstlich gering gehalten und Teile der Händlervergütung erst nach einer Zulassung des verkauften Autos in Italien ausgezahlt worden.
Zudem sahen es die EU-Wettbewerbshüter als erwiesen an, dass VW und deren Tochter Audi in Italien den Verkauf ihrer Fahrzeuge an nicht Ortsansässige sowie fremde Händler durch Vorgaben verhindert haben. Konkret habe VW die Belieferung der italienischen Vertragshändler kontingentiert und ein Bonussystem angewandt, um Verkäufe an Ausländer zu stoppen.
Die Anwälte von VW argumentierten dagegen laut EuGH, die so genannte "Prozent-Regelung" beim Bonus verstoße nicht gegen EU-Kartellrecht, weil sich daraus ein betriebswirtschaftlicher Vorteil für den Händler ergebe. (APA, Red)
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