Lombard-Affäre: Haider kündigt "Nichtigkeitsbeschwerde" an
- Diversion: Drei Banker zahlen 50.000 Strafe! - Banken unsicher, ob sie ihren Chefs die Zahlung ersetzen sollen
·Lombard-Club
Diversion: Bußgeld statt Gerichtsurteil
Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider will gegen das Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft an sechs österreichische Bankdirektoren im Zusammenhang mit Zinspreis-Absprachen ("Lombardclub") eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen. Laut Haider seien weder die Interessen der Geschädigten ausreichend geprüft worden, noch bestehe eine ausreichende Schuldeinsicht der Bankmanager.
Der Kärntner Landeshauptmann erblickt darin einen Widerspruch zu den Grundsätzen der Diversion und dem darin enthaltenen Element der sogenannten Generalprävention.
"Freikaufen"
Die Generalprävention besage, dass andere Personen durch eine Bestrafung und nicht durch Diversion von der Begehung strafbarer Handlungen abgeschreckt werden. Im Falle der betroffenen Bankmanager entstehe aber der Eindruck, dass sich diese durch Bezahlung eines Geldbetrages "freikaufen" könnten, während jeder "kleine Hühnerdieb" hart bestraft werde.
Weiters kritisiert Haider den Umstand, dass im gegenständlichen Fall eine Subsidar-Anklage vom Gesetz her ausgeschlossen sei. Die Möglichkeit, den Einstellungs-Beschluss des Verfahrens gegen die Bankdirektoren zu bekämpfen bestehe nur bei Bezirksgerichten, jedoch nicht wie in diesen Fällen beim Gerichtshof erster Instanz. Für Haider bestehe hier ein eklatanten Wertungswiderspruch des Gesetzgebers.
Haider: "Metternichsche Kabinettspolitik"
Im Diversionsangebot an die Bankmanager sieht Haider eine Art "Geheimverfahren", wie einst in der "Metternichschen Kabinettspolitik." Die "Kleinen" würde man bestrafen, die "Großen" lasse man laufen.
Auch würden die kleinen Bankkunden und Kreditnehmer "im Regen stehen gelassen" werden. Haider verweist in diesem Zusammenhang auf die Zahlen des Justizministeriums, wonach in den vergangenen zehn Jahren durch die illegalen Zinsabsprachen Kunden ein Schaden in Höhe von rund sieben Milliarden Euro entstanden sei. Die Frage der Schadensrückzahlung stehe aber ebenso noch im Raum wie die Schuldeinsicht der vom EU-Kartellgericht verurteilten Bankdirektoren, sagte Haider. (ots, red)
Banken wiegeln ab
Nachdem die ersten Spitzenbanker im innerösterreichischen Gerichtsstreit um Zinsabsprachen die Annahme der Diversion (Verfahrenseinstellung gegen Bußgeld) offiziell bestätigt haben, ist ein heftiger Richtungsstreit darüber entstanden, ob der Brötchengeber des jeweiligen Spitzenmanagers - also die Bank - dem Betroffenen die Strafzahlung in der Folge ersetzen können soll.
Bankjuristen brüten zudem seit Tagen über ihren Rechtsschutz-Polizzen: sie prüfen, ob diese Strafzahlung unter die Manager-Haftpflicht fällt.
Während die zwei Großbanken Raiffeisen Zentralbank (RZB) und Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ihrem Chef bzw. Ex-Vorstandsvorsitzenden die aus eigener Tasche geleistete Strafzahlung (jeweils 50.000 Euro) nicht ersetzen werden, bleibt Andreas Theiss, Rechtsanwalt des Erste-Bank-Generaldirektors, bei seiner Meinung, die Bank möge ihrem Vorstandschef das geleistete Bußgeld in der Folge refundieren. Der Bankmanager habe ja nicht als Privatperson an dem Lombard-Mittagessen teilgenommen ("no free lunch"). Letztlich sei es freilich Entscheidung der Bankorgane, ob sie den Rat des Juristen annehmen. (apa, red)
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