Dienstag, 16. September 2003

AK-Konto-Check deckt auf: Gratis heißt nicht immer gratis!

  • Saftige Zusatzspesen möglich, "Minus" kommt teuer
  • Kampf der Schuldenspirale: Tipps für Jugendliche und Eltern

Achtung bei Jugend-Konten: Denn gratis heißt nicht immer gratis! Das zeigt ein AK-Test. Für Teenager gibt es mehr Guthabenzinsen als am Girokonto, aber teure Minuszinsen. Eine Bankomatkarte gibt's meist kostenlos dazu. Aber Eltern und Kinder mögen auf mögliche Überziehungsfallen achten, wenn mit der Karte beim Bankomaten abgehoben oder damit bezahlt werden kann. Außerdem warnt die AK vor saftigen Zusatzspesen einiger Banken, obwohl mit Gratis-Konto geworben wird.

Die im August durchgeführte Studie erhob die Konditionen von Jugendkonten für Schüler und Lehrlinge (zwischen 14 und 19 Jahren) bei zehn Wiener Banken: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien), Hypo NÖ, Bawag/PSK, Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), Oberbank, Wiener Spar- und Kreditinstitut, Volksbank Wien und Erste Bank. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) gab laut AK an, keine Jugendkonten zu führen. Außerdem wurden Informationen zu Bankomat-Karten und Kontoüberziehung eingeholt.

Gratis ist nicht gleich kostenlos
Der AK-Test zeigt, dass die untersuchten Banken meist mit Gratis-Konto oder kostenloser Kontoführung für Jugendkonten werben, jedoch in manchen Fällen beträchtliche Spesen für Überweisungen, Dauerauftragsänderungen oder Kontoschließung verlangen. Die Kontoschließung kostet zum Beispiel 23 Euro beim Wiener Spar- und Kreditinstitut, bei der Oberbank 13 Euro.

Die Guthabenzinsen auf den Jugendkonten sind um einiges höher als bei den Gehaltskonten und können bis zu 2 Prozent ausmachen (Raiffeisen NÖ-Wien, Hypo NÖ, PSK). Die Kontoüberziehung ist aber für Jugendliche teuer. Die Überziehungszinsen machen zwischen 7,25 (Volksbank Wien) und 9,87 Prozent (Erste Bank) aus. Im Vergleich dazu kosten die Überziehungszinsen beim Gehaltskonto im Schnitt 10,4 Prozent (Juni 2003), so die AK.

Für Schüler ist eine Kontoüberziehung grundsätzlich nicht möglich, außer die Eltern unterschreiben eine Haftungserklärung. Bei einem Drittel der untersuchten Banken gibt es keine Möglichkeit der Überziehung. 6 der 9 Banken stellten eine Kontoüberziehung in Aussicht, wenn die Eltern haften.

Unterschiedliche Richtlinien
Die AK Wien erhob außerdem die Konditionen der Kontoüberziehung für Lehrlinge mit eigenem Einkommen: Bei Lehrlingen sind die Bedingungen einer Kontoüberziehung sehr unterschiedlich: Die Antworten reichten von "überhaupt nicht möglich für Jugendliche unter 18 Jahren" über "ab dem dritten Lehrjahr" bis hin zu "ab 17 mit maximalem Rahmen von 400 Euro". Außerdem gebe es kaum konkrete Betragsgrenzen und Regeln für Überziehungslimits. Die AK rät daher, gleich bei Kontoeröffnung mit der Bank abzuklären, unter welchen Voraussetzungen eine Kontoüberziehung möglich ist.

Bankomatkarte inklusive
Eine meist kostenlose Bankomat-Karte ist im Regelfall in den Kontopaketen beinhaltet (Ausnahme Spar- und Kreditinstitut). Im Bankwesengesetz (BWG) ist festgelegt, dass Banken nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Bankomat-Karten an Jugendliche ausgeben dürfen. Eltern und Kinder sollten aber achten, dass bei Bankomat-Zahlungen oder Bankomat-Abhebungen eine mögliche Überziehungsfalle lauern kann, so die AK Wien.

Tipps der AK für Jugendliche und deren Eltern:

  • Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern einen Termin bei der Bank für die Kontoeröffnung vereinbaren und alle Details des Kontos genau besprechen.

  • Um negative Überraschungen (Minus am Konto) zu vermeiden, sollte bereits vor der Kontoeröffnung geklärt werden, ob Eltern mit einer Bankomatkarte für ihr Kind einverstanden sind, welche Beträge und bei welchen Bankomatstellen im In- und Ausland behoben werden können.

  • Bei Kontoeröffnung die Bedingungen (Alterslimit, Einkommen, Rahmenhöhe etc.) einer Kontoüberziehung abklären.

  • Verhandeln Sie über Zinsen am Konto.

  • Überprüfen Sie die Höhe der Zinsen von Zeit zu Zeit.

  • Sorgen Sie als Eltern sicherheitshalber vor: Bei Kontoüberziehung bzw. Zahlungsschwierigkeiten schützt eine - am besten schriftliche - Rückzahlungs- bzw Abdeckungsvereinbarung mit der Bank.

  • Wurde ohne Einverständnis der Eltern von der Bank eine Kontoüberziehung genehmigt, sollte geklärt werden, ob diese wirksam zu Stande gekommen ist.

  • Einige Banken verfügen auch über Ombudsstellen, die bei Problemen weiterhelfen können. (apa/red)

    16.9.2003 10:22