Samstag, 20. September 2003

Budgetbegleit-Gesetz: SPÖ will Aufhebung

  • Zwei Anträge bei Verfassungsgerichtshof eingebracht

Im Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind am Freitag zwei Drittelanträge der SPÖ zum Budgetbegleitgesetz eingelangt. Sowohl der SPÖ-Nationalratsklub als auch der SPÖ-Bundesratsklub fordern die Aufhebung des Gesetzes wegen Verletzung der Geschäftsordnung, bestätigte VfGH-Pressesprecher Christian Neuwirth auf Anfrage der APA.

Im Budgetbegleitgesetz 2003 sind u.a. die umstrittenen Materien Pensionsreform, Abfangjäger und Steuerreform enthalten. Über diese Materien wurde auch innerhalb der Koalition heftig gestritten. Und das Sammelgesetz - es regelt 91 Materien - kam auf recht ungewöhnliche Weise zu Stande: Da die FPÖ weder einem SPÖ-Antrag auf Einspruch, noch dem ÖVP-Antrag auf Nicht-Einspruch zustimmten, gab es keinen Bundesrats-Beschluss.

Deshalb musste acht Wochen gewartet werden, ehe das Gesetz in Kraft treten konnte. Diese Zeit nutzte Bundespräsident Klestil: Er ließ das verfassungsgemäße Zustandekommen vom früheren VfGH- Präsidenten Ludwig Adamovich gründlich prüfen, ehe er das Gesetz am 13. August unterschrieb. Zwar nannte Klestil damals Sammelgesetze wie dieses "in hohem Maß bedenklich", aber er beurkundete doch das verfassungsmäßige Zustandekommen.

Die SPÖ-Abgeordneten haben sich nun an den VfGH gewandt. Sowohl Nationalrats- als auch Bundesratsklub verweisen auf Verstöße gegen die Geschäftsordnung wie etwa eine nicht fristgerechte Zustellung des Ausschussberichtes oder die Befassung nur des Budgetausschusses, nicht aber aller für die vielfältigen Materien zuständigen Ausschüsse. Der Verfassungsgerichtshof wird demnächst das Vorverfahren eröffnen, in dem die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme zu den SPÖ-Anträgen haben wird.

(apa)

20.9.2003 10:19