Donnerstag, 18. September 2003

Hackenmord: Welser Prozess endete mit Freispruch

  • Knappes Ergebnis wegen unhaltbarer Indizien: 5:3

Mit einem knappen Freispruch ist Donnerstagabend der "Hackenmord-Prozess" beim Landesgericht Wels zu Ende gegangen. Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 5:3 Stimmen nicht des Mordes schuldig. Nach der Bekanntgabe des Freispruchs bedankte sich der Angeklagte unter Tränen bei den Geschwornen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage in dem Indizienprozess hatte dem 45-jährigen Jugoslawen vorgeworfen, er habe in den Morgenstunden des 30. Juli 2002 in Weißkirchen in Oberösterreich einen 46-jährigen Palettenhändler durch fünf bis sechs Hiebe mit zwei Hacken ermordet. Motiv sei gewesen, dass der Weißkirchener dem Jugoslawen Geld gegeben habe, damit man in Rumänien eine gemeinsame Filiale eröffnen könne. Nach Auffassung des späteren Mordopfers habe der Jugoslawe das Geld aber nicht in das Projekt gesteckt, sondern für sich verwendet.

Deswegen sei es - so der Staatsanwalt - zu einer heftigen Aussprache zwischen den beiden Männern gekommen. Dabei habe der Jugoslawe den Entschluss gefasst, den Geschäftsmann unter einem Vorwand in die Firma zu locken. Dort habe er ihm aufgelauert und ihn erschlagen. DNA-Spuren würden den Angeklagten belasten, sagte der Staatsanwalt. Nach der Tat sei der Angeklagte nach Rumänien geflüchtet. Dort wurde er am 19. Oktober verhaftet und in der Folge nach Österreich ausgeliefert.

Der Angeklagte selbst hatte schon im Vorverfahren und auch während des viertätigen Prozesses seine Unschuld beteuert. Immer wieder hatte er unter Tränen erklärt, er habe mit der Bluttat nichts zu tun. Die Verteidigung hatte ausgeführt, dass die angeblichen Indizien ebenso wie die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts nicht haltbar seien. Die Mehrheit der Geschwornen folgte dieser Argumentation der Verteidigung. (apa)

18.9.2003 22:21