Neun Monate Haft: Für angebliche "Bedrohung" einer Richterin
- Angeklagter: Missverständnis
Neun Monate Haft - drei davon unbedingt - erhielt am Donnerstag beim Landesgericht Ried ein 45-jähriger Mann, der laut Anklage in einem Telefonat mit dem Justizministerium eine Richterin bedroht habe. Der Angeklagte sprach von einem Missverständnis.
Sein Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant unbescholten und noch nie gewalttätig gewesen sei. Auch sei in dem Telefonat nicht einmal der Name der Richterin genannt worden.
Begonnen hatte es damit, dass der 45-Jährige mit einer Firma in Konkurs gegangen war. In der Folge schickte der Mann dem mit der Angelegenheit befassten Bezirksgericht eine Reihe von Eingaben, die aber seiner Ansicht nach nicht entsprechend beachtet worden seien. Am 1. September des heurigen Jahres telefonierte der Oberösterreicher dann mit einem Beamten im Justizministerium, um sich zu beschweren.
In diesem Telefonat sei der Mann sehr erregt gewesen und er habe das Wort "umlegen" gebraucht, berichtete der Ministerialbeamte als Zeuge vor Gericht. Dies sei auch der Grund gewesen, warum gegen den Mann Strafanzeige erstattet worden sei. Der Angeklagte beteuerte, es müsse sich um einen Hörfehler des Beamten handeln, er habe nie "umlegen" gesagt.
Die Verurteilung erfolgte wegen gefährlicher Drohung. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, nahm sich Bedenkzeit. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
(apa, red)
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