StPO-Reform: Böhmdorfer will sich nicht festlegen
- Schicksal des "Journalisten-Paragrafs" weiterhin unklar
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Justizminister Böhmdorfer will sich nicht auf etwaige Änderungen an der Reform der Strafprozessordnung festlegen. Von den Rechtsanwälten wurde zuletzt kritisiert, dass nach der derzeitigen Gesetzesvorlage der Zugang von Rechtsanwälten zu polizeilichen Verhören ziemlich einfach eingeschränkt werden kann.
Böhmdorfer meinte dazu, er verstehe sowohl die Argumentation der Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaft als auch jene der Rechtsanwälte. Betroffen wäre allerdings ohnehin nur ein "ganz kleiner Bereich" im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität, "wo man Sorge hat, es könnte die Vertrauensperson die Ermittlungen beeinträchtigen," so Böhmdorfer. Ob am Gesetzesentwurf noch Änderungen vorgenommen werden, werde von den derzeit laufenden Diskussionen um den Justizausschuss abhängen.
Umstrittener "Journalisten-Paragraf"
Noch nicht gänzlich geklärt ist nach wie vor das Schicksal des als "Journalisten-Paragraf" bekannt gewordenen Par. 56, der die Veröffentlichung von Amtsgeheimnissen verbietet, wenn dadurch schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Laut Böhmdorfer werde es nun einen anderen Paragrafen geben, über die Sanktionsmöglichkeiten werde noch nachgedacht. Allerdings müsse kein Journalist befürchten, "dass er wegen Veröffentlichung seiner Meinung oder Recherchen bestraft wird".
Dass für die Umsetzung der StPO-Reform wie von den Staatsanwälten behauptet 200 zusätzliche Planstellen nötig werden, glaubt Böhmdorfer nicht. Das Justizministerium will mit 70 zusätzlichen Dienstposten das Auslangen finden und lässt diese Meinung derzeit von Personalberatern prüfen. (apa)
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