Punkteführerschein in Italien auch für Touristen
- Neue Regelung für Ausländer bereits seit 13. August in Kraft
- Jeder dritte Österreicher ist für Punkteführerschein
Von der Einführung des Punkteführerscheins in Italien sind auch Österreicher betroffen, warnt das ARBÖ-Rechtsreferat. Die neue Regelung für Ausländer ist bereits mit 13. August in Kraft getreten. Dabei bekommen Touristen 20 Gutpunkte gutgeschrieben. Sind diese aufgebraucht, gibt es ein Fahrverbot zwischen einem halben und zwei Jahren.
Die Dauer des Fahrverbots richtet sich danach, wie schnell die Punkte verbraucht wurden, so die Expertin. Wer alle Punkte innerhalb eines Jahres verliert, darf zwei Jahre lang nicht in Italien fahren. Werden die Punkte innerhalb von zwei Jahren verloren, gibt es ein einjähriges Fahrverbot. Wer die "Gutschrift" innerhalb von drei Jahren verbraucht hat, kann Italien ein halbes Jahr zu Fuß oder am Beifahrersitz bereisen.
Bei Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h oder Alkohol am Steuer sind zehn Punkte weg. Telefonieren beim Autofahren kostet fünf Punkte. Wer sich beim Bezahlen der Maut falsch einreiht, verliert zwei Punkte. Zusätzlich muss laut ARBÖ auch Strafe gezahlt werden. Die Strafpunkte werden zusammen mit der Führerscheinnummer und den persönlichen Daten des Lenkers in einer zentralen Datenbank im italienischen Verkehrsministerium gespeichert.
Derzeit sind aber nicht alle Ausländer gleichgestellt, kritisierte der ARBÖ. Das italienische Punktesystem gilt nur für Autofahrer, die im eigenen Land keinen Punkteführerschein haben. Betroffen sind Österreicher, Schweizer, Spanier, Holländer, Belgier, Schweden und Dänen. Alle anderen kommen ungeschoren davon. Erst für die Zukunft sei eine Art internationales Austauschsystem geplant. (APA)
