Dienstag, 9. September 2003

Handy-Rufnummernmitnahme weiterhin Zankapfel

  • Begutachtungsfrist für Verordnung bis 15. September
  • Mobilfunkbetreiber und Konsumentenschützer gegen Portierung während Mindestvertragszeit

Die künftige Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel bleibt weiterhin ein Zankapfel. Mobilfunkbetreiber und Konsumentenschützer sehen im vom Infrastrukturministerium konzipierten Verordnungsentwurf noch erheblichen Handlungsbedarf. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft am 15. September ab, die Mitnahme der Handynummer wird aber nicht vor dem Frühjahr 2004 möglich sein.

Gegen die im Entwurf vermerkte Möglichkeit der "Portierung" (Mitnahme der Handynummer) vor dem Ende der Mindestlaufzeit eines Vertrags sprechen sich neben der Mobilkom, T-Mobile und One auch die Konsumentenschützer aus. Kunden müssten die üblicherweise 12 Monate dauernde Mindestvertragszeit abwarten, bevor sie portieren dürften, fordert die Mobilkom.

Die Argumente dafür: Handynetzbetreiber würden mit der Mindestvertragszeit ihre Geschäftsmodelle kalkulieren und bei einem verfrühten Vertragsabbruch "um viel Geschäft umfallen". Außerdem sei es für den Kunden "negativ", wenn er parallel Verträge mit dem "neuen" und "alten" Betreiber finanzieren müsse. Gegen eine Portierung während der Mindestlaufzeit spricht sich auch T-Mobile- Chef Pölzl aus, da dies eine "Doppelbelastung für den Kunden" wäre. Der Kunde müsse bei der Rufnummernmitnahme genau über seine Verpflichtungen gegenüber dem alten und neuen Betreiber informiert werden, um gegen die zu erwartenden "unseriöse Keilermethoden" gefeit zu sein.

Wie in Deutschland sollte auch den österreichischen Kunden verboten werden, einen neuen Vertrag mit derselben Rufnummer abzuschließen, wenn der alte Vertrag noch nicht ausgelaufen sei, meinte auch die Arbeiterkammer. Die mobile Rufnummernportabilität wird vor allem von den kleineren Betreibern wie tele.ring und One favorisiert. (apa)

9.9.2003 11:27