Donnerstag, 11. September 2003

Lombard-Affäre: Entrüstung über Haiders Diversions-Forderung

  • Justizministerium berechnet allfällige überhöhte Zinszahlungen

Vor "politischer Einflussnahme auf die Justiz" warnt die Vorsitzende des Justizausschusses im Parlament, Abg. Maria Fekter in Zusammenhang mit einem Diversionsangebot in Sachen "Lombard-Club". Jörg Haider hatte Justizminister Dieter Böhmdorfer aufgefordert, per Weisung an die Staatsanwälte das Diversionsangebot an Bankenvorstände zurückzunehmen.

In einer Stellungnahme von Donnerstag, spricht Fekter vom "ungeheuerlichen Versuch einer politischen Einflussnahme auf die Justiz" durch Haider. Eine politische Einflussnahme auf Staatsanwälte wäre der Rückfall ins vorige Jahrhundert, die seit der Broda-Ära nicht mehr vorgekommen sei. "Zurufe aus Kärnten" seien für die Arbeit der Justiz nicht notwendig, so Fekter. Sie hoffe, dass sich die Staatsanwaltschaft in keinster Weise dadurch beirren lasse.

"Die Staatsanwaltschaft hat gesetzeskonform gehandelt", hält Fekter fest. Eine Weisung von Justizminister Böhmdorfer an die Staatsanwälte, die Diversion nicht zur Anwendung zu bringen, wäre in ihren Augen "eine gesetzwidrige Entgleisung". Die Politikerin kann sich nicht vorstellen, "dass der Justizminister im blinden Kadergehorsam der Stimme aus Kärnten folgt".

Die Geldbuße bei der Diversion sei zusätzlich zur möglichen Schadensgutmachung zu verhängen. Das Gesetz sehe neben einer Geldbuße auch die tunlichste Wiedergutmachung des Schadens vor.

Stellungnahme Justizministerium
Das Justizministerium weist neuerlich darauf hin, dass auch eine strafrechtliche Verurteilung der in die "Lombard-Club"-Absprachen involvierten Banken den Kreditnehmern keine Erleichterung bringen würde: Der vorliegende Straftatbestand (nach § 129 Kartellgesetz) stelle nämlich ein so genanntes "Formaldelikt" dar. Das heißt, "bestraft wird, wer ein verbotenes Kartell bildet, unabhängig davon, welche tatsächlichen Auswirkungen dasselbe hat". Zudem gebe es diesen Tatbestand seit Juli 2002 nicht mehr.

Geschädigte Kreditnehmer müssten aus ihrem individuellen Einzelkreditvertrag die Beweisführung antreten. Dabei ist entscheidend, ob es im Einzelfall eine Falschverrechnung oder Übervorteilung des Kreditnehmers gegeben habe, weil die Banken die Zinsverrechnung gegen die Bestimmungen des Vertrags oder des Konsumentenschutzgesetzes oder des ABGB vorgenommen haben. Ob im Hintergrund eine Kartellbildung stattgefunden habe, sei dabei nicht maßgeblich.

Da diese Kontrolle nicht leicht sei, hat das Justizministerium schon vor Jahren den Verein "Mein Recht auf Kontrolle" mitbegründet und bis heute subventioniert. Dieser Verein ermittelt gegen geringes Entgelt jene Summen, die dem einzelne Kreditnehmer überhöht verrechnet werden. (apa/red)

11.9.2003 13:52