Dienstag, 9. September 2003

EuGH-Jurist: Österreicher können zu hohe Brennermaut zurückverlangen

  • Diskriminierungsschutz gilt auch für Österreicher
  • Asfinag muss EU-Recht anwenden

Österreichische Frächter können geltend machen, dass sie für die Fahrt über den Brenner Ende der 90er Jahre eine zu hohe Maut bezahlen mussten und diese zurückfordern, meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Siegbert Alber. Denn die Republik Österreich dürfe auch Österreicher nicht diskriminieren - nicht nur EU-Unternehmen.

Die Stellungnahme des Generalanwaltes bindet den EuGH nicht, dessen Urteil in einigen Monaten fällig ist; sie ist aber stets ein Wegweiser, denn die Richter orientieren sich meist an der Ausarbeitung des alle Seiten sorgfältig abwägenden Generalanwalts.

Klage der Rieser Internationale Transporte AG
Alber nahm zu einer Klage der Rieser Internationale Transporte AG Stellung: Das Unternehmen hatte der Asfinag vorgeworfen, in den Jahren 1997 bis 2000 eine zu hohe Maut für die Fahrt über den Brenner verrechnet zu haben. Die Asfinag müsse EU-Recht unmittelbar anwenden, obwohl sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen sei, weil sie direkt unter Bundeskontrolle stehe, sagt Alber. Er erinnert daran, dass der EuGH bereits im September 2000 geurteilt hat, dass die Maut am Brenner Fahrzeuge diskriminiert, die im Transit die gesamte Strecke befahren. Außerdem urteilte der EuGH damals, dass die Maut insgesamt zu hoch sei.

Wie viel Geld einem Frächter rückerstattet werden muss und wie die richtige Maut am Brenner zu berechnen sei lässt der Generalanwalt offen. Grundsätzlich sei dies eine Entscheidung der nationalen Instanzen. Außerdem müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Mehrkosten vom Frächter auf seine Kunden übergewälzt wurden - in diesem Fall wäre keine Maut rückzuerstatten. Das müsse nach Rechtssprechung des EuGH allerdings vom Mitgliedstaat nachgewiesen werden, eine reine "Vermutung" dass die Mehrkosten abgewälzt wurden sei nicht zulässig.
(apa, red)

9.9.2003 13:38