Dienstag, 9. September 2003

Voest-Privatisierung - Wandelanleihe doch auf 15 Prozent

  • Regierung bekommt rund 485 Mio. Euro für die voest
  • Große ÖIAG-Pressekonferenz am Donnerstag

Die Wandelanleihe, auf die die ÖIAG bei der Vollprivatisierung des Linzer Stahlkonzerns voestalpine neben dem Börsengang zurückgreift, wird auf ein Aktienpaket von 15 Prozent begeben. Dies berichtete Bloomberg am Dienstag unter Berufung auf die US-Investmentbank J.P. Morgan, die mit der Bond-Emission beauftragt wurde.

In Medienberichten war zuletzt wiederholt die Rede davon gewesen, die angekündigte ÖIAG-Wandelanleihe auf Voest-Aktien würde sich auf 10 bis 15 Prozent beziehen und der Großteil des 34,7-prozentigen Staatsanteils - 20 bis 25 Prozent - werde über die Börse platziert.

Über die vollständige Privatisierung der voestalpine wolle der Staat rund 485 Mio. Euro lukrieren, zitiert die US-Nachrichtenagentur Bloomberg J.P. Morgan. Zum Verkauf gestellt werden alle knapp 13,7 Millionen Aktien aus dem Bestand der ÖIAG.

ÖIAG-Pressesprecherin Viktoria Kickinger lehnte eine Stellungnahme zu dem Agenturbericht ab. Sie verwies auf die Donnerstag in Wien angesetzte Pressekonferenz, bei der die Details zum Verkauf über die Börse und die Umtauschanleihe bekannt gegeben werden sollen.

Böhler-Uddeholm-Konzernchef Claus Raidl hatte den Beschluss des Aufsichtsrats der Staatsholding, bei der Voest-Totalprivatisierung auch auf eine Wandelanleihe heran zu ziehen, als nicht zielführend bezeichnet. "Also die Umtauschanleihe, die da beschlossen wurde, ist meiner Ansicht nach jedenfalls keine Privatisierung", so Raidl im "profil". Denn die ÖIAG bleibe auf alle Fälle für ein paar weitere Jahre als Aktionär erhalten. Und möglicherweise würden sich die Anleger zudem gegen einen Umtausch der Anleihe in Aktien entscheiden. Dieses Restrisiko, dass die ÖIAG Anteile behält, sollte nach Ansicht Raidls nicht eingegangen werden. Dies hieße nur, den Streit um die Privatisierung zu prolongieren.

Stichwort Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe ist eine Industrieobligation, die zu einem vereinbarten, späteren Zeitpunkt in einem bestimmten Verhältnis und eventuell gegen eine Zuzahlung von Geld in Aktien umgetauscht werden kann. Bis dieser Zeitpunkt eintritt, bleibt der bisherige Eigner im Besitz der Aktien, er schuldet sie dem Inhaber der Wandelanleihe praktisch.
(apa, red)

9.9.2003 12:36