Montag, 8. September 2003

Juristischer Teilerfolg für Cheney in Causa Halliburton

US-Vizepräsident Dick Cheney kann im Streit um die Buchhaltungspraktiken seines früheren Arbeitgebers Halliburton einen wichtigen juristischen Teilerfolg verbuchen. Ein Bundesgericht in Dallas im US-Staat Texas wies am Montag eine Klage der Juristengruppe "Judicial Watch" gegen Halliburton ab, wie das Unternehmen mitteilte.

Die Kläger hatten angeführt, dass der auf Logistik für die Ölindustrie spezialisierte Konzern in betrügerischer Absicht Einnahmen aus Bauprojekten falsch verbucht habe. In der Klage war Cheney, der von 1995 bis 2000 Unternehmenschef bei Halliburton war, namentlich angeführt.

Judicial Watch, das die Klage im Namen von drei Aktionären eingereicht hatte, erwägt nun nach eigenen Angaben, in die Berufung zu gehen. Es sei wichtig, dass Halliburton, das von massiven staatlichen Aufträgen unter anderem für den Wiederaufbau im Irak profitiere, nicht mit Buchhaltungstricks im Stile des Pleite gegangenen Energiekonzerns Enron davonkomme. "Mister Cheney ist noch nicht aus dem Schneider", erklärte der Vorsitzende von Judicial Watch, Tom Fitton.

Bereits im Mai hatte Halliburton sechs Millionen Dollar (5,5 Mio. Euro) im Rahmen einer gütlichen Einigung an eine Gruppe von 20 Aktionären gezahlt, die in einer Sammelklage ähnliche Vorwürfe gegen den Konzern erhoben hatte. Das Unternehmen betonte aber seinerzeit, damit kein schuldhaftes Verhalten einzugestehen. Die Buchhaltungspraktiken bei Halliburton werden auch von der US- Börsenaufsichtsbehörde SEC untersucht. (APA)

8.9.2003 22:39