Sonntag, 14. September 2003

Grassers Homepage: Finanzamt entscheidet in Parallelfall auf Steuerpflicht

  • Burgschauspieler Otto Tausig muss für sofort gespendete Honorare Einkommensteuer bezahlen

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat das Finanzamt für den 9., 18. und 19. Wiener Gemeindebezirk dem Burgschauspieler Otto Tausig vergangene Woche mitgeteilt, er sei für jene Honorare, die er von seinen Auftraggebern sofort an Wohlfahrtseinrichtungen weiterleiten lässt, voll steuerpflichtig.

Die Behörde antwortet damit auf eine Anfrage von SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter, der Tausigs Steuerberater ist. Matznetter hatte argumentiert, Finanzminister Karl Heinz Grasser habe behauptet, für Vortragshonorare, die er sofort an Bedürftige habe weiterleiten lassen, nicht steuerpflichtig zu sein.

Auf die Frage Matznetters, warum Tausig bei derselben Vorgangsweise, die nach eigenen Angaben auch Grasser gewählt hatte, steuer bezahlen müsse, der Minister jedoch nicht, wollte das Fianzamt nicht eingehen: "Der von Ihnen angeführte Steuerfall fällt nicht in die Zuständigkeit dieses Finanzamts." (apa)

14.9.2003 12:43