Freitag, 12. September 2003

OGH sagt Nein: Strassers Asylrichtlinie aufgehoben!

  • Entlassene Georgierin hat Anspruch auf Bundesbetreuung
  • Weitere Klagen gegen Republik Österreich dürften folgen

Niederlage für Innenminister Ernst Strasser (VP): Seine Asylrichtlinie, wonach Asylwerber aus bestimmten Staaten keinen Anspruch auf Bundesbetreuung hätten, wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) jetzt für rechtswidrig befunden. Sie widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, so der Richterspruch. Damit können Flüchtlinge ihren Anspruch auf Bundesbetreuung nun vor Gericht einklagen.

"Wir anerkennen selbstverständlich den OGH-Beschluss, daher werde ich die Richtlinie aufheben", sagte Innnenminister Strasser am Rande eines Italien-Besuches. Laut Strasser entstehen dadurch zusätzliche Kosten von mehr als 12 Millionen Euro pro Monat. Bis zur Neuregelung werde Bundesbetreuung nach gesetzlichen Bestimmungen sowie nach Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen und finanziellen Möglichkeiten des Ressorts gewährt.

Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass die umstrittene Richtlinie des Innenministeriums dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Anlassfall war eine Georgierin, die im Frühjahr mit einem vier Monate alten Baby und einem zweijährigen Kind vom Innenministerium aus der Bundesbetreuung entlassen wurde. Die Frau klagte gegen diese Entscheidung, was vom Erstgericht mit der Begründung abgewiesen wurde, es gebe keinen klagbaren Anspruch auf Bundesbetreuung. In zweiter Instanz wurde ihr dieser Anspruch allerdings sehr wohl zuerkannt, wogegen das Innenministerium wiederum Berufung einlegte.

Damit ging die Sache zum Obersten Gerichtshof, der der Georgierin nun einen "vor Gericht durchsetzbaren Anspruch auf Bundesbetreuung" zuerkannte. Laut OGH ist der Bund nicht berechtigt, "einem Asylwerber von vornherein, ohne Vorliegen einer sachlich gerechtfertigten Differenzierung (...) die Bundesbetreuung zu verweigern". (APA/red)

12.9.2003 12:45