Freitag, 12. September 2003

Neue Schul-Ordnung: "Piercing-Verbot" beim Turnen!

  • Verletzungsgefahr: Deshalb muss der Körperschmuck aus Sicherheitsgründen "abgeklebt" werden

Kein Turnen mit Piercing! Das Verbot für die bei Teenagern so beliebten Metallringerln, die alle möglichen Körperteile schmücken, wurde vom Unterrichtsministerium im September 2003 erlassen. Eine willkommene Ausrede für Bewegungsmuffel? Nein. Denn es gibt auch Regeln, wie Gepiercte zum Turnunterricht anzutreten haben: Mit Metallschmuck, der mit einem großen Plfalster überklebt ist!

Hingewiesen wird unter anderem darauf, dass das Tragen von Schmuckstücken "wegen der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahr" nicht zulässig sei. Ein besonderes Augenmerk sei dabei Piercings und Freundschaftsbändern zu widmen. Sollten sich diese "Gegenstände" nicht entfernen lassen, seien sie beispielsweise abzukleben. Ist das nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Schüler dem Turnunterricht fernbleiben oder er braucht gewisse Übungen nicht mitzumachen.

In der heutigen Zeit seien Turnlehrer häufiger mit Piercings konfrontiert. Nun werden mit dem Erlass Sicherheitsmaßnahmen gesetzt, damit Schüler nicht verletzt werden, hieß es aus dem Unterrichtsministerium. Vor dem Turnen sei jener Schmuck, der "ohne hygienischen Schaden" oder Risiko für die Bewegungs- beziehungsweise Sportzeit abgenommen werden könne, "durch die Schülerin oder den Schüler zu entfernen". Könne das nicht geschehen, so seien "entsprechende Maßnahmen" - etwa das Abkleben mit Klebeband oder das Überdecken von Freundschaftsbändern mit Schweißband oder elastischer Binde - zu finden, die "eine sportliche Aktivität ohne Eigengefährdung oder Gefährdung Anderer" ermöglichen.

Sei auch auf diese Art "keine befriedigende Schutzmaßnahme" zu erzielen, beispielsweise bei frischen Piercings, müsse im Einvernehmen mit dem Schularzt und den Eltern der "allfällige Umfang der Befreiung von bestimmten Aktivitäten festgelegt werden", heißt es in dem Erlass. Eine gänzliche oder überwiegende Befreiung vom Turnunterricht "ist durch ein Piercing grundsätzlich nicht gerechtfertigt".

Weiters wird in dem Erlass auf "Bekleidung" sowie "Körperpflege" hingewiesen. Die Sportbekleidung müsse hygienisch - atmungsaktiv, schweißsaugend und "gut waschbar" - sein, volle Bewegungsfreiheit gewährleisten und "darf nicht zu einer Unfallquelle werden". Zudem sei der Turnunterricht so zu organisieren, dass "für alle Schüler/innen genügend Zeit zum Waschen bzw. Duschen bleibt". (APA/red)

12.9.2003 11:36