Groß-Betrug: Grazer Friseur zu unbedingter Haft verurteilt
- 1,049 Millionen Euro aus Grazer Stadt-Kasse eingesteckt
Der Grazer Promi-Friseur Walter Hirth ist wegen Betrugs am Straflandesgericht Graz zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Dem 55-Jährigen wurde vorgeworfen, als Geschäftsführer der Grazer Innenstadtinitiative (InIn) rund eine Million Euro in einem Zeitraum von drei Jahren aus der Vereinskasse entnommen zu haben.
Hirth war von Anfang an geständig und erklärte, das Geld für seine Frisiersalons verwendet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
1,049 Millionen Euro eingesteckt
1,049 Millionen Euro soll Hirth zwischen Dezember 2000 und Dezember 2002 von den Konten der InIn behoben und in seine eigenen Geschäfte gesteckt haben. Um an das Geld des Vereins der Innenstadt-Kaufleute zu kommen, musste er die Unterschrift des Vereinskassiers fälschen, was er stets zugegeben hatte. Da es keine Kassenprüfung gab, flogen seine Machenschaften nicht auf. Der Obmann selbst hätte nämlich die Kassenprüfer bestellen müssen, und darauf hatte er, wie er sagte, seit dem Jahr 2000 "vergessen". Er behob 95 Mal Summen zwischen 1.000 und 94.000 Euro. Das Vermögen der InIn bestand großteils aus Subventionen der Stadt Graz sowie aus den Beiträgen der rund 300 Vereinsmitgliedern.
"Ich fühle mich schuldig, aber ich wollte mich nie bereichern", beteuerte der angeklagte Walter Hirth immer wieder. Weil er so viel Zeit für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der InIn aufwenden musste, habe er seine Frisiersalons vernachlässigt. "Ich bin aus meinen Salons weggelobt worden", meinte der Angeklagte.
Dann habe er Geld gebraucht, um einen Konkurs der Geschäfte zu verhindern. "Wie kann man eine Million Euro in zwei Jahren für Friseurläden verwenden? Die waren ja komplett eingerichtet. Haben Sie einen Swimming Pool gebaut oder was?", fragte Richter Gernot Patzak. "Nein, das war für Mitarbeiter-Löhne und so", kam die Antwort.
Für seine rund 7.000 Stunden Arbeit als Geschäftsführer will Hirth jedenfalls noch Geld bzw. eine Minderung der Schadenssumme. Er nannte einen Stundenlohn von 70 Euro - "das hätte ich bekommen, wenn ich unterrichtet hätte" -, die Statuten sehen eine Entlohnung von 13 bzw. später 18 Euro pro Stunde vor. Rund 100.000 Euro könnte man von der Schadenssumme abziehen, so der Richter. Blieben immer noch 949.000 Euro, die Hirth "unbedingt wieder gutmachen" wollte. (apa/ red)
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