Aus für OÖ als Eigner: Keine bevorzugte voest-Zuteilung durch ÖIAG
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Ein klares 'Nein' erntete das Land Oberösterreich auf die Frage, ob es ein Vorkaufsrecht auf die frei werdenen voest-Aktien habe. Die ÖIAG hat mitgeteilt, dass bei der geplanten weiteren voestalpine-Privatisierung eine Vorzugs-Zuteilung eines 15 Prozent-Aktienanteils an das Land nicht möglich sei. Das teilte der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer nach einem Gespräch der Obmänner der vier Landtagsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne am Mittwoch im Landhaus mit.
Die ÖIAG habe mitgeteilt, dass eine Zuteilung nicht mit den Grundsätzen der EU für Privatisierungen vereinbar sei und auch nicht dem ÖIAG-Aufsichtsratsbeschluss entspreche. Das habe auch das Finanzministerium bestätigt. Dazu habe ÖIAG-Vorstand Rainer Wieltsch mitgeteilt, dass auch eine direkte Beteiligung des Landes am Börsengang nicht möglich sei.
Das von den Landtagsparteien vereinbarte Mehr-Punkte-Programm sehe nunmehr vor, dass sich Landesbetriebe beim Börsengang beteiligen sollen, berichtete Pühringer. Die Finanzabteilung des Landes werde beauftragt, nach dem Vorliegen des für Donnerstag angekündigten Prospektes zu prüfen, welche Betriebe die Voraussetzungen dafür erfüllen. Weiters sollen Rechtsgutachten zum Prospekt eingeholt werden, was eine Beteiligung des Landes betrifft. Das Land wolle keine Chance auslassen.
Zudem sollen Verträge für die Angebote von Oberbank und Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich zur Einräumung von Vorverkaufsrechten an das Land für jene Aktien, die bereits im Besitz der beiden Banken sind, ausgearbeitet und beraten werden sowie als Grundlage für weitere Verhandlungen dienen. (APA/red)
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