Zwei Jahre Haft: Tochter hetzte Schläger auf eigene Eltern
- 53-jährige Mutter & der 68-jährige Vater schwer verletzt
- Vater starb zwei Monate nach dem Überfall
Wegen schwerer Körperverletzung und Anstiftung dazu wurden am Montag zwei junge Kärntner und zwei Steirer am Landesgericht Klagenfurt zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen 20 Monaten und drei Jahren verurteilt. Brutale Szenen spielten sich am Abend des 21. Jänner 2003: Ein Ehepaar wurde in ihrer Wohnung in der Kärntner Gemeinde Rosegg brutal niedergeschlagen - Engagiert und geschickt wurden die Schläger von der eigenen 21-jährigen Tochter! Um ihnen einen "Denkzettel" zu verpassen, wie es heißt. Heute steht die Frau und ihre drei gedungenen Prügler vor Gericht. Die 53-jährige Mutter und der 68-jährige Vater wurden bei dem Überfall übel zugerichtet.
Alle Angeklagten nahmen die Urteile an, Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab. Richter Michael Schofnegger meinte, es sei auch eine eine Anklage wegen Mordversuchs "im Raum gestanden".
Die junge Kärntnerin, Mutter einer zweijährigen Tochter, lebte laut Anklage bei ihren Eltern, ging keiner Beschäftigung nach und nahm Drogen. Als sie von Cannabis, Ecstasy und berauschenden Pilzen genug hatte, stieg sie auf die legale Droge Alkohol um und ging fast jeden Tag aus, was ihr heftige Vorwürfe seitens ihrer Eltern einbrachte. Sie solle sich doch mehr um ihr Kind kümmern, statt sich zu betrinken, habe ihr Vater immer wieder geschimpft.
Bei der Feier ihres 21. Geburtstages lernte die Frau zwei Burschen aus Leoben kennen. Es waren Bekannte ihres 18-jährigen Freundes. Man trank tagelang gemeinsam und während dieser Sauftour kam der jungen Frau eine Idee: Ihre neuen Bekannten sollten doch ihre Eltern "verräumen", dann könne man sich die Sparbücher schnappen und nach Teneriffa fliehen. Es wurde sogar über mögliche Verstecke für die Leichen diskutiert.
Vor Gericht sagten alle Angeklagten aus, dass man vom Mordplan wieder abgekommen sei und sich darauf beschränken habe wollen, den Eltern des Mädchens "eine Abreibung" zu verpassen. Am 21. Jänner fuhr das Quartett zum Haus der Eltern der Frau. Sie holte ihren 68-jährigen Vater unter einem Vorwand aus dem Haus und sendete per SMS das Zeichen zum Losschlagen. Einer der Burschen, ein 20-Jähriger aus Leoben, ging mit einem Holzprügel auf den durch eine schwere Krankheit geschwächten Mann los, schlug auf ihn ein und stieß ihn eine Stiege hinunter. Die anderen zwei Burschen schauten zu und ergriffen dann die Flucht. Der Steirer verprügelte auch noch die Mutter, die Knochenbrüche erlitt. Der Vater erlitt schwerste Verletzungen und starb sechs Wochen nach dem Überfall. Laut Gutachten gab es jedoch "keinen kausalen Zusammenhang" zwischen dem Vorfall und dem Tod.
"Warum haben Sie das gemacht?", fragte Schofnegger das Mädchen, das die Anstiftung bis zur Verhandlung stets bestritten hatte. Sie sei "durcheinander" gewesen, sie wisse den Grund nicht mehr genau. Außerdem habe sie getrunken. Ein Blutalkohol-Test wenige Stunden nach der Tat ergab allerdings bei allen Beteiligten 0,0 Promille.
In der Urteilsbegründung bezeichnete Schofnegger die Tat als "schwerste Kriminalität, wie sie auch bei Erwachsenen nur selten vorkommt". Die Haupttäterin sei eindeutig die 21-Jährige, die die drei Burschen zu der Tat angestiftet habe. Alle drei sind übrigens einschlägig vorbestraft. Jene zwei jungen Männer, die zwar nicht zugeschlagen, aber zugeschaut haben, hätten sich der "psychischen Beitragstäterschaft" schuldig gemacht, so der Vorsitzende.
Das Urteil des Schöffensenats: der Mann, der auf die Eltern des Mädchens einprügelte, muss für drei Jahre ins Gefängnis, die Anstifterin für zwei Jahre. Die beiden anderen Burschen sehen die Freiheit in jeweils 20 Monaten wieder.(apa/ red)
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