WLAN-Hardware: Notifizierungspflicht in Österreich
- Gerüchte gingen um, dass WLAN-Hardware-Verkauf gestoppt worden sei - Notifizierungsliste im Web abrufbar
Die Funküberwachung der Obersten Fernmeldebehörde hat am Freitagvormittag Großhändler darauf hingewiesen, dass WLAN-Hardware in Österreich einer Notifizierungspflicht unterliegt. Bei Umgehung dieser droht eine Verwaltungsstrafe. Damit löste die Fernmeldebehörde Panik unter den Händlern aus. Gerüchte kursierten, dass der WLAN-Hardware-Verkauf in Österreich vorerst verboten werden würde.
Wie aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfahren war, genügt es noch nicht notifizierte Hardware mittels einem Formular zu registrieren. Sollten Erzeuger und Großhändler dies übergehen, droht eine Verwaltungsstrafe.
Die offizielle, auf der Website der Fernmeldebehörde abrufbare, offizielle Notifizierungsliste ist allerdings bereits über drei Monate alt.
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