Mittwoch, 3. September 2003

Nazi-Prozess: Drei Jahre Haft für Wolfgang F.

  • Angeklagter leugnete Vergasung von Juden in Nazi-Deutschland
  • Gerichtssaal nach Tumulten von Rechtsextremen geräumt

Der ehemalige freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang F. ist am Mittwochnachmittag im Wiener Landesgericht einstimmig wegen Wiederbetätigung im Sinn des NS-Verbotsgesetzes schuldig erkannt worden. Das Schwurgericht verhängte über den 52- jährigen Verfahrenstechniker drei Jahre Haft, wovon er ein Jahr absitzen muss. Zwei Drittel der Strafe wurden unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen.

Erschwerend wertete das Gericht die Vielzahl der inkriminierten Fakten sowie den langen Deliktszeitraum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller bat um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Nach der Mittagspause war es zuvor zu einem Eklat gekommen: Richter Karl Fischer ließ den Saal räumen, da er nach lautstarken Unmutsäußerungen des Publikums die Sicherheit des Gerichts für gefährdet erachtete. Das löste heftigen Protest bei einigen Zuhörern aus, die ihren Ärger lautstark kundtaten. Die Verhandlung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

Bei der Urteilsverkündung, zu der die Öffentlichkeit wieder zugelassen war, kam es zu keinen Tumulten. Lediglich der so genannte Porno-Jäger Martin Humer sorgte neuerlich für Aufsehen, als er von den Sicherheitskräften nicht mehr in den Saal gelassen wurde: Das Gericht hatte ihm nach seinen vorangegangen "Störversuchen" Saalverbot erteilt, wogegen er heftig protestierte.

Das Urteil nahm ein Teil der Zuhörer mit wütenden, aber nicht sehr lautstarken Kommentaren zur Kenntnis. "So eine Schweinerei", stammelte ein älterer Herr. "Das ist kommunistisch", meinte ein anderer. Die Ehefrau des Angeklagten brach in Tränen aus. (APA)

3.9.2003 07:56